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«Gleiche Vorschrift wie Tabakprodukte»
Zürich will Verkaufsverbot für E-Zigis an Jugendliche

Der Kanton Zürich strebt ein Verkaufsverbot von E-Zigaretten an Jugendliche an. Der Kantonsrat hat am Montag eine Motion der EVP klar überwiesen, welche für E-Zigaretten die gleichen Vorgaben fordert, wie für Tabakwaren.
Publiziert: 08.06.2020 um 14:04 Uhr

Hintergrund der Motion ist ein regulatives Vakuum auf Bundesebene, das nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im April 2018 entstand. Seither gibt es auf Bundesebene bezüglich E-Zigaretten keine rechtlichen Vorgaben zum Jugendschutz.

Der Bund arbeitet zwar an einer neuen gesetzlichen Regelung. Doch ist unklar und umstritten, wann das neue Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten in Kraft treten wird. Im Kanton Zürich gebe es zurzeit keine Verkaufsbeschränkungen für E-Zigaretten, monieren die Motionäre.

Jugendliche würden später zu gewöhnlichen Zigis greifen

«E-Zigaretten sollen so rasch als möglich den gleichen Vorschriften unterliegen wie Tabakprodukte», forderte der Erstunterzeichner der Motion, Beat Monhart (EVP, Gossau). Damit soll die Lücke im Jugendschutz im Kanton gefüllt werden, bis eine Bundesregelung zum Tragen kommt.

Es sei richtig und nötig, E-Zigaretten gleich zu behandeln wie herkömmliche Raucherwaren, argumentieren die Motionäre. E-Zigaretten würden die grosse Gefahr bergen, dass Kinder und Jugendliche zuerst nikotinabhängig würden und später auch zur Zigarette griffen.

Im Kanton Zürich gilt aktuell ein Verkaufsverbot von Raucherwaren an Jugendliche unter 16 Jahren. Dieses soll neu für alle nikotinhaltigen Produkte gelten mit Ausnahme von nikotinhaltigen Medikamenten. Zudem sei eine Erhöhung des Mindestalters anzugehen.

«Keine Zeit, auf Postulat zu warten»

Der Regierungsrat zeigte sich bereit, das Anliegen aufzunehmen, aber nur in der abgeschwächten Form eines Postulats. Die verbildliche Motion lehnte er ab, wie Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) ausführte.

Die Branche habe sich im Jugendschutz einen freiwilligen Codex auferlegt, der wirksam sei, erklärte sie. Es sei daher nicht sinnvoll, die Motion jetzt zu überweisen. Ein Postulat hingegen würde es der Regierung erlauben, die Entwicklung rund um die E-Zigaretten zunächst weiterzuverfolgen.

Die Mehrheit des Parlamentes folgte Rickli aber nicht. Die meisten Parteien äusserten Zweifel, sei es an einer baldigen Bundeslösung, an der Entschlossenheit der Kantonsregierung oder an einem längerfristig bestehenden Schutz durch die Selbstregulierung der Branche.

«Wenn wir eine Regelung auf die lange Bank schieben, senden wir den Jugendlichen ein falsches Signal», erklärte Gabriel Mäder (GLP, Adliswil). «Wir haben keine Zeit, auf ein Postulat zu warten», tönte es ähnlich von den Grünen (Jeanette Büsser, Zürich). Selbst die stets regulationskritische FDP stimmte der Forderung «im Sinne einer Übergangsregelung» zu.

SVP und CVP gegen Motion

Lediglich SVP und CVP stimmten gegen die Motion. Inhaltlich stünden sie zwar hinter der Forderung, betonte beide Parteien und sie seien bereit, das Anliegen als Postulat zu unterstützen. Eine Motion ginge ihnen angesichts der Aussicht auf eine nationale Lösung aber zu weit.

Nach einer langen und engagierten Diskussion wurde die Motion schliesslich mit 111 zu 37 Stimmen klar überwiesen. Der Regierungsrat hat nun zwei Jahre Zeit, die Forderung in einer Gesetzesrevision umzusetzen und diese dem Parlament vorzulegen. (SDA)

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