Gezänk um Zürcher Hausberg
Ist die Üetliberg-Gebühr illegal?

Die neue Gebühr für den Zutritt zur Aussichtsplattform auf dem Üetliberg sorgt für Diskussionen. Aber ist sie auch gesetzeskonform? Grund zu Zweifeln gibt ein drei Jahre alter Gestaltungsplan des Kantons Zürich.
Publiziert: 02.07.2015 um 21:45 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 01:41 Uhr
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War bislang gratis, jetzt kostets zwei Stutz: der Aussichtsturm (l.) auf dem Üetliberg.
Foto: Keystone
von Andrea Cattani

Die Neuerung gab Giusep Fry am vergangenen Dienstag bekannt: Der Wirt des Restaurants und des Hotels Uto Kulm auf dem Üetliberg verlangt ab sofort eine Gebühr von zwei Franken für den Zutritt auf die beliebte Aussichtsplattform. Doch darf er das überhaupt?

Ein Gestaltungsplan des Kantons Zürich soll eine solche Gebühr nämlich ausdrücklich verbieten. In einer Mitteilung aus dem Jahr 2012 schreibt die Zürcher Baudirektion: «Der Gestaltungsplan stellt sicher, dass der Aussichtsbereich, der Turm und auch die öffentliche WC-Anlage im Hotel-Restaurant für jedermann frei zugänglich bleiben.»

Rekurse haben Gestaltungsplan versenkt

«Das stimmt so», sagt Markus Pfanner von der Zürcher Baudirektion auf Anfrage von Blick.ch, und schiebt sogleich ein «Aber» hinterher: «Das Problem ist, dass dieser Gestaltungsplan nie rechtskräftig wurde.» Von verschiedenen Seiten seien nämlich Rekurse eingegangen, die auch gutgeheissen wurden.

Definitiv versenkt wurde der Gestaltungsplan im Herbst 2013. Der Kanton ist zwar weiterhin damit beauftragt, für den Zürcher Hausberg eine neue Regulierung zu erarbeiten. «Die Gespräche mit Fry und den übrigen involvierten Parteien laufen aber noch», sagt Pfanner. Mit der neu eingeführten Gebühr hat Fry also lediglich den ihm zur Verfügung gestellten, gesetzlichen Freiraum ausgenutzt.

Die «Üetliberg-Gebühr» ist noch nicht ganz durch

Ganz durch ist die Zwei-Franken-Barriere für den Turm auf dem «Üezgi» aber trotzdem noch nicht. Es ist durchaus möglich, dass im neuen Gestaltungsplan festgelegt wird, dass der Zugang wieder gratis sein muss. Dafür wird dann allerdings die Zustimmung von Giusep Fry nötig sein.

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