Blick.ch: Der Suizid von Natalie K. wirft hohe Wellen. Selbst Fachleute kritisieren die Haftbedingungen der jungen Frau. Selbst für Experten ist es unverständlich, dass Natalie K. in U-Haft und nicht in der Psychiatrie sass.
Gerade, wenn Kinder getötet werden, ist die Betroffenheit verständlicherweise sehr gross. Nun melden sich aber viele Personen, die den Fall nur aus den Medien kennen, zu Wort – darunter auch einige Fachleute. Das ist gerade in diesem Fall heikel.
Warum?
Der Fall ist komplexer, als man vielleicht von aussen denkt. Wenn man die Vorgeschichte und die konkreten Ereignisse nicht im Detail kennt, sind Missverständnisse vorprogrammiert.
Sie wollten gestern keine Stellung zum Gutachten nehmen.
Weil zuallererst die Eltern das Recht haben, Informationen aus erster Hand zu erhalten.
Was ist der Zweck eines Gutachtens?
Bei den Gutachten geht es darum, zu verstehen, wie es zu den Tötungsdelikten gekommen ist. Beurteilt werden dann u.a. die Schuldfähigkeit, zukünftige Risiken und ob das Gericht Massnahmen anordnen soll, solche Risiken zu vermindern.
Warum wurden Natalie K.s Hilferufe ignoriert?
Das ist ein Missverständnis. Weil ein Gutachten nichts mit einer Therapie zu tun hat. Es geht auch nicht um eine vorzeitige Haftentlassung oder um Probleme im Haftalltag. Das Gutachten ist eine Grundlage für die Entscheidung des Gerichts.
Für Natalie K. war es unbegreiflich, dass das Gutachten verzögert wurde. Dadurch musste sie länger in U-Haft bleiben. Sie aber brauchte Hilfe und wollte zurück in die Psychiatrie nach Rheinau. Das hat sie wiederholt gesagt.
Die Erstellung von Gutachten in komplexen Fällen dauert zwischen 6-9 Monaten. Der zuletzt zugesagte Abgabetermin Ende September entspricht einer 6-monatigen Bearbeitungszeit.
Für Natalie K. war die Fristverlängerung aber tödlich.
Die Staatsanwaltschaft und wir waren bemüht, das Gutachten schneller als üblich fertigzustellen. Das wurde in Aussicht gestellt. Während der Begutachtung hat sich aber gezeigt, dass überdurchschnittlich umfangreiche Abklärungen notwendig waren. Auch das wurde kommuniziert. Gerade in so einem Fall darf man nichts verpassen oder oberflächlich arbeiten.
Welche Erkenntnisse gibt es denn aus dem Gutachten?
Sie verstehen, dass ich hierzu in der Öffentlichkeit zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen kann.