Juristisches Nachspiel für die Opfiker Sozialvorsteherin Beatrix Jud: Nachdem sie sich ihren Anwalt wohl unrechtmässig aus der Stadtkasse bezahlen liess, wird sie nun bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Dies hat der Gemeinderat Opfikon am Montagabend entschieden.
Den Antrag zur Strafanzeige stellte die Geschäftsprüfungskommission (GPK). Sie hatte sich mit 3:3 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, Tan Birlesik (SVP), für die Anzeige ausgesprochen. Der Gemeinderat folgte der GPK mit 19 zu 16 Stimmen.
Vor allem der Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung müsse in Betracht gezogen werden, hiess es von Seiten der GPK. Die Minderheit der Kommission bewertete eine Anzeige hingegen als «nicht zielführend» und «unverhältnismässige Massnahme".
Bezirksrat: Jud muss Geld zurück zahlen
Die parteilose Beatrix Jud geriet im Februar 2015 in die Schlagzeilen, weil sie IV-Leistungen erschlichen haben soll. Die Ende März 2015 eingesetzte Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) soll insbesondere klären, ob die Führung und Organisation der Abteilung Soziales adäquat wahrgenommen wurde.
In einem Mitte November 2016 vorgelegten Zwischenbericht informierte die PUK über eine Zahlung von 10'000 Franken aus der Stadtkasse, mit der die amtierende Sozialvorsteherin «wohl unrechtmässig» private Anwaltskosten beglichen hat.
Jud liess sich anlässlich der PUK-Untersuchung durch einen Rechtsanwalt beraten. Das Geld sprach ihr die von ihr geleitete Sozialbehörde zu - Jud trat dabei in den Ausstand.
Inzwischen hat der Bezirksrat Bülach entschieden, dass Jud das Geld an die Stadt zurückzahlen muss. Dagegen hat sie Rekurs eingereicht. Dieser ist noch beim Zürcher Regierungsrat hängig. (SDA)