Die Bürgerlichen setzten sich an der Sitzung vom Mittwoch mit Verweis auf das Bundesrecht erfolglos gegen Anträge ein, die etwa Aufnahmen des öffentlichen Grunds nur in Ausnahmefällen erlauben wollten oder strenge Regeln für Kameras von Privaten forderten, die den öffentlichen Bereich mitfilmen.
Die linke Seite sprach von «Wildwuchs» der Kameras, die unerwünscht Leute filmten. «Wir wollen nicht, dass der öffentliche Grund gefilmt wird», sagte Matthias Probst (Grüne). Moritz Bögli (AL) gingen die Änderungen noch zu wenig weit. Eine Überwachung, nur weil Personen vor Ort seien, halte er für falsch.
Keine Überwachung nach Bagatelldelikten
Michael Schmid (FDP) sagte, niemand wolle eine komplette Überwachung. Die angepasste Verordnung sei aber nicht verhältnismässig. Karin Weyermann (Mitte) nannte die Linke «paranoid». Sie wolle die Überwachung generell verbieten.
Den öffentlichen Organen soll die Überwachung künftig nur erlaubt werden, wenn es erforderlich und geeignet ist und erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder für grosse Sachbeschädigungen besteht. Letzteren Teil brachten die linken Parteien neu ein.
Probst sprach von einer Präzisierung. So sollten Kameras nicht bloss wegen Sprayereien bewilligt werden. Die Ratsrechte hielt den Zusatz für eine klare Verschärfung, blieb mit dieser Ansicht aber chancenlos.
Der Stadtrat will auf Überwachung nach Bagatelldelikten wie Littering verzichten. Das würde gegen Kameras bei den Entsorgungsstellen sprechen, die in anderen Städten erlaubt ist. Dagegen wehrten sich die Bürgerlichen. Sollten solche Vergehen häufiger vorkommen, müssten Kameras möglich sein, lautete der Tenor. Der Antrag scheiterte knapp.
Die Verordnung geht nun an die Redaktionskommission. Der Gemeinderat wird an einer der nächsten Sitzungen definitiv entscheiden.
(SDA)