Dichter Nebel liegt über dem Flugplatz von Hausen am Albis ZH am Mittwochmorgen. Die Sicht ist schlecht. Doch das scheint einen waghalsigen Piloten nicht zu stören. Er setzt sich trotzdem in ein Kleinflugzeug, schmeisst die Motoren an und startet durch – mitten rein in die graue Suppe.
Ein Leserreporter filmt den Nebel-Start. Auf dem Video ist zunächst nur der Motorenlärm zu hören. Von einem Flugzeug ist nichts zu sehen. Der Lärm wird lauter und dann schiesst aus der Nebelwand plötzlich das Kleinflugzeug hervor, hebt ab und verschwindet im Nichts.
Ein solcher Start kann tödlich enden
Aber darf ein Pilot überhaupt bei so starkem Nebel starten? Genau das klärt jetzt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl). Der Vorfall werde untersucht, heisst es auf Anfrage. Denn: Das Kleinflugzeug hätte wohl nicht starten dürfen. Bazl-Sprecher Christian Schubert zu BLICK: «Für den Luftraum Golf (bis auf eine Höhe von 600 Meter, Anmerkung der Redaktion) ist eine Mindestsicht von fünf Kilometern sowie ständige Sicht auf Boden notwendig. Ausserdem muss der Pilot jederzeit eine Umkehrkurve machen und auf dem Flugplatz landen können.» Und gerade das sei bei der Situation in Video fraglich – und gefährlich.
Schubert weiter: «Für nicht ausgebildete Besatzungen, mit nicht entsprechend ausgerüsteten und zugelassenen Flugzeugen auf nicht entsprechend zugelassenen Flugplätzen kann ein solcher Start tödlich enden.» Für Flugzeuge, die nach Sichtflugregeln fliegen, könnten deshalb Flüge im Nebel fatal enden.
Flugplatz nicht in der Verantwortung
Um den Vorfall zu klären, werde der Pilot nun befragt. Er soll Stellung zu seinem gefährlichen Manöver nehmen. Bei einer Verurteilung drohen dem Nebel-Kapitän eine Busse bis hin «zum zeitweiligen oder gar permanenten Entzug der Fluglizenz».
Der Flugplatz Hausen am Albis prüft ebenfalls den Vorfall. Zur Verantwortung gezogen kann er allerdings nicht. «Es handelt sich um einen unkontrollierten Flugplatz im unkontrollierten Luftraum ohne Flugsicherung. Es gibt entsprechend keinen Tower, der Freigaben ausstellt. Alle Verkehrsteilnehmer handeln in Eigenverantwortung nach Sichtflugregeln», teilt der Flugplatz auf Anfrage von BLICK mit. Das sei üblich bei Kleinflugplätzen. (jmh)