Freispruch für angebliche Prügel-Polizisten
«Mein Mandant will sein Leben zurück»

Im März hob das Bundesgericht das Urteil gegen die angeblichen Prügel-Polizisten Roger B. (45) und Roger B. (56) auf. Jetzt hat das Obergericht die beiden Ex-Beamten vollumfänglich freigesprochen.
Publiziert: 04.10.2016 um 18:06 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 16:11 Uhr
Erleichtert: Anwalt Valentin Landmann und sein Mandant Roger Bobillier nach dem Freispruch.
Foto: zVg

Die Angeklagten Roger B.* (56) und Roger Bobillier (45) sind unschuldig. Zu diesem Urteil kam das Obergericht Zürich am Dienstagnachmittag. Für die beiden Ex-Stadtpolizisten kommt dieser Freispruch fast drei Jahre zu spät.

Bundesgericht hob Urteil auf

Am 24. Juni 2011 sollen die Beamten den Schrebergärtler und IV-Rentner Markus H.* (49) verprügelt, zu unrecht festgenommen und anschliessend von seinem Häuschen vertrieben haben. Dafür kassierten die Männer vom Bezirksgericht Dietikon ZH im Dezember 2013 bedingte Freiheitsstrafen von je 16 Monaten und Bussen von 500 Franken. Ihren Job waren die Polizisten los.

So berichtete BLICK im Dezember 2013 über den Fall.
Foto: BLICK

Jahrelang kämpften B. und Bobillier für ihre Unschuld, zogen bis vors Bundesgericht. Das hob das Urteil im März auf. Am Dienstag musste das Obergericht Zürich den Fall neu bewerten – und sprach die Beschuldigten vollumfänglich frei.

Bobilliers Anwalt Valentin Landmann ist erleichtert. «Es war ein mehrjähriger Alptraum für meinen Mandanten», sagt er zu BLICK. Bobillier war nach der angeblichen Prügel-Attacke freigestellt worden, vergangenen Dezember kam die endgültige Kündigung.

Bobillier will wieder als Polizist arbeiten

«Er will sein Leben zurück», sagt Landmann. Sein Mandant hoffe nun, doch wieder als Polizeibeamter arbeiten zu können. Der Mitangeklagte Roger B. ist mittlerweile in der Privatwirtschaft tätig.

Ob Bobillier rechtlich gegen das vermeintliche Opfer Markus H. vorgehen will, sei noch nicht klar. «Für ihn geht es jetzt vorrangig darum, wieder in einen normalen Alltag zurückzufinden», sagt der Anwalt. (jvd)

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