Das Zürcher Bezirksgericht hat am Mittwoch zwei junge Aargauer, Schwester und Bruder, zu bedingten Freiheitsstrafen von 14 und 10 Monaten verurteilt.
«Sie sollten dringend Ihre Einstellung zu Institutionen und der Demokratie überdenken», sagte der Richter zu den beiden jungen Aargauern, deren Silvesterparty in der Zürcher Innenstadt mit drei verletzten Polizisten endete. Man müsse nicht Freude an der Polizei haben, aber man müsse sie respektieren.
Gericht folgt Staatsanwaltschaft
Die Pflegefachfrau (22) wurde zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Ihr um zwei Jahre jüngerer Bruder (20), ein angehender Montage-Elektriker, zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, bei einer Probezeit von drei Jahren. Beide erhalten zudem eine ebenfalls bedingte Geldstrafe.
Beide wurden wegen Angriff, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Hinderung einer Amtshandlung verurteilt. Die Schwester zusätzlich wegen einfacher Körperverletzung. Das Gericht folgte damit zu einem grossen Teil den Anträgen des Staatsanwaltes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sie können es noch weiterziehen.
Feuerwerk aus der Hand abgefeuert
Die Schwester fand das Abfeuern von Feuerwerk inmitten von Autos und Häusern in der Nähe des Hauptbahnhofs zwar eine schlechte Idee. Ihr Bruder liess sich aber nicht abhalten. Direkt aus seiner Hand liess er kurz nach Mitternacht mehrere Raketen in die Luft.
Um das zu sehen, war die Gruppe von Feiernden extra von der feuchtfröhlichen Party in einer Wohnung ins Freie getreten. Als vier zivile Polizisten das gefährliche Privat-Feuerwerk stoppen und eine Personenkontrolle durchführen wollten, eskalierte die Situation.
«Polizistin war Tritten hilflos ausgeliefert»
Der Bruder rannte weg und wurde von einer Polizistin auf den Boden gedrückt. Als seine grosse Schwester dies sah, griff sie - mit pinkfarbenem Paillettenkleid und Badelatschen bekleidet - die Polizistin brutal an.
«Wie auf einen Fussball» habe die Aargauer Pflegefachfrau und ehemalige Fussballerin auf den Kopf der Polizistin eingetreten, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. «Die Polizistin war den Tritten hilflos ausgeliefert.» Nur aus Zufall habe sie keine schwere Kopfverletzung wie eine Hirnblutung oder einen Schädelbruch erlitten.
Aargauerin hatte mehr Alkohol intus als alle Männer
Zwei anderen Polizisten erging es nicht viel besser: Sie wurden von der sich solidarisierenden Gruppe aus etwa zehn Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Schlägen und Tritten traktiert. Die Anklage listet eine ganze Reihe von Schürfwunden und Prellungen auf.
Irgendwann konnte die zusätzlich angeforderte Polizei die Geschwister und einen weiteren Beteiligten festnehmen. Ein Alkoholtest ergab, dass die beschuldigte Aargauerin im Paillettenkleid mehr Alkohol intus hatte als alle anwesenden Männer.
«Ich war das nicht»
Sie selber betonte, dass sie sich nicht danebenbenommen habe. «Ich war das nicht», sagte sie vor Gericht. Zum Zeitpunkt der Tat sei sie in der Wohnung gewesen. Zeugen sahen jedoch klar, dass eine Frau in pinkfarbenem Kleid auf die Polizistin eintrat.
Neben den Geschwistern verhaftete die Polizei auch einen Minderjährigen, der sich vor der Jugendanwaltschaft verantworten muss. Er hatte anfangs ein Geständnis für die Tritte abgelegt, dieses dann aber zurückgezogen.
«Rote Linie massiv überschritten»
Für den Anwalt der getretenen Polizistin wurde «in dieser Silvesternacht eine rote Linie massiv überschritten». Auch früher seien Polizisten schon Opfer von Respektlosigkeiten geworden, heute schlage ihnen aber oft Gewalt in erschreckendem Ausmass entgegen.
Beim vorliegenden Fall erkannten die Anwälte der Polizisten einmal mehr eine grundsätzlich negative Haltung gegenüber der Polizei. «Das sind Zivis», also zivile Polizisten, riefen gemäss Zeugenaussagen einige aus der Gruppe, bevor sie zuschlugen. «Killt sie.»