Florian (†4) im Hotel erstickt
Vater Gustav G. (62) wegen Mordes angeklagt

Er wollte nicht, dass sein Sohn Florian mit der Mutter ins Ausland reiste. Also tötete Gustav G. seinen vierjährigen Sohn. Er muss sich nun wegen Mordes verantworten.
Publiziert: 09.03.2012 um 13:45 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 16:20 Uhr
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Florian (†4) wurde von seinem Vater getötet.
Foto: ZVG/Philippe Rossier
Gustav G. nahm seinen Sohn sogar zu Geschäftsterminen mit.
Foto: ZVG/Philippe Rossier

Am 26. Februar 2010 taucht Gustav G. mit Florian im Hotel Krone in Winterthur auf, bucht ein Zimmer. Wenig später geht der Feueralarm los: Im Innern entdecken die Angestellten den toten Florian und seinen bewusstlosen Vater.

Jetzt erhebt die Zürcher Staatsanwaltschaft IV für Gewaltdelikte Anklage wegen Mordes gegen Gustav G. Sie teilt mit: «Der Beschuldigte bestreitet nicht, seinen Sohn getötet zu haben, macht aber zum Tatablauf keine Angaben.»

Ihm werde vorgeworfen, seinem Sohn eine hohe, nicht tödliche Dosis eines Schlafmittels verabreicht zu haben und ihn anschliessend erstickt zu haben, teilt die Staatsanwaltschaft mit. «Um zu verhindern, dass die Mutter das gemeinsame Kind ins Ausland bringt.» Das ordentliche Strafmass für Mord liegt zwischen einer zehnjährigen und einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe.

Tötungsversuch an erstem Sohn

Es ist nicht das erste Verbrechen, das Gustav G. beging. Am 6. September 1990 hatte er seinen anderen Sohn Reto in eine 30 Meter tiefe Schlucht geworfen. Dieser überlebte glücklicherweise den Sturz.

Der Vater war darauf in erster Instanz mit sechs Jahren Zuchthaus betraft worden. Diese Strafe wurde später auf acht Jahre erhöht. Im Dezember 1999 wurde er bedingt in die Freiheit entlassen.

Vorwürfe gegen Gemeinde Bonstetten

Vom Tötungsversuch erfuhr die Vormundschaftsbehörde Bonstetten im Januar 2008 aus einem Zeitungsbericht. Daraufhin wurde der jüngere Sohn, der bis dahin beim Vater lebte, in einer Pflegefamilie untergebracht. Nach zahlreichen Mediationsgesprächen kam das Kind Ende Januar 2009 wieder in die Obhut des Vaters.

Um die Hintergründe zu klären, gab die Zürcher Justizdirektion ein Gutachten in Auftrag. Dieses stellte der Vormundschaftsbehörde von Bonstetten ein schlechtes Zeugnis aus. Die Behördenmitglieder hätten den Fall falsch beurteilt und sich mit dem Vater solidarisiert. Die Mutter des Knaben sei von Anfang an in eine Nebenrolle gedrängt worden – wohl nicht zuletzt wegen ihrer Tätigkeit als Prostituierte. (num)

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