Ein verunglückter Feuerlauf-Event vom Juni 2022 auf der Halbinsel Au am Zürichsee hat für den Veranstalter voraussichtlich ein juristisches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft führt gegen ihn ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Das Verfahren gegen den Veranstalter sei noch nicht abgeschlossen, hiess es am Freitag bei der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gelte wie immer die Unschuldsvermutung.
Ein Firmenanlass auf der Halbinsel Au hatte im Juni 2022 für einen Grosseinsatz der Sanität gesorgt: 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten sich beim Feuerlaufen die Füsse verbrannt. 13 von ihnen mussten mit schweren Verletzungen ins Spital gebracht werden. Mehrere Teilnehmende erstatteten daraufhin Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Der Gang über glühende Kohlen wird als Ritual betrachtet. Richtig ausgeführt, sollte es solche Verletzungen wie bei diesem Anlass eigentlich gar nicht geben. Ausschlaggebend sind unter anderem die verwendete Holzart, die gelaufene Geschwindigkeit und die Tageszeit, weil wichtig ist, beim Feuerlauf die Glut sehen zu können.