Im letztjährigen Hitzesommer ist eine Unkrautvernichtungsaktion in einer Zürcher Seegemeinde aus dem Ruder gelaufen. Ein Mann (57) versuchte, Unkraut mit einem Flammenwerfer zu vernichten, was ein explosionsartiges Feuer auslöste. Dafür wurde er nun verurteilt.
Das Vernichten von Unkraut mit Hitze, etwa mit einem Flammenwerfer oder mit Infrarotstrahlen, ist zwar bequem, aber nicht ungefährlich. Dies zeigt ein kürzlich erlassener Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland.
Ein 57-Jähriger verursachte mit seiner Vernichtungsaktion, die ausgerechnet in der Sommerhitze stattfand, einen grösseren Brand. Dafür verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 150 Franken, wegen fahrlässigen Verursachens einer Feuersbrunst. Dazu kommen eine Busse von 300 Franken sowie Verfahrenskosten von 800 Franken.
Flammen waren bis zu fünf Meter hoch
Im Hitzesommer 2022 versuchte er, mit einem Propanwärmebrenner auf einem Spazierweg in Männedorf Unkraut abzubrennen. Dadurch geriet laut Strafbefehl aber auch die parallel verlaufende Hecke in Brand.
Die zwei Meter hohe Hecke aus Scheinzypressen war wegen des Hitzesommers aber schon so trocken, dass das Nadelgehölz «explosionsartig» in Brand geriet, wie es im Strafbefehl heisst. Es sei ein Feuer mit Flammen von vier bis fünf Metern entstanden.
Der Mann rief die Feuerwehr, die mit 17 Personen ausrücken musste. Die Hecke wurde auf einer Länge von 17 Metern zerstört.
Für die Staatsanwaltschaft war die Sache eindeutig. Dem Mann sei bewusst gewesen, dass die trockene Hecke «leicht in Brand geraten konnte». Er habe die Trockenheit ja genau nutzen wollen, um das ebenfalls trockene Unkraut besonders effizient abbrennen zu können.
Der 57-Jährige, der eigentlich über Fachwissen verfügt, hätte den Brand vermeiden können, wenn er seine Unkrautvernichtungsaktion etwas hinterfragt hätte. (SDA)