Weil er von einem Parkhaus aus einen Schachtdeckel auf einen FCZ-Fan warf, muss sich der Winterthurer Enrico F.* (23) heute Freitag vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Das Winterthurer Bezirksgericht hatte ihn im Jahr 2018 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt.
Doch der Enrico F. wollte das Urteil nicht akzeptieren. Er legte Berufung ein, der Fall kam vors Zürcher Obergericht. Das Urteil wird noch heute Freitag erwartet.
Sekundarlehrer Manuel R. (31) von Schachtdeckel getroffen
Gleich mehrmals entschuldigte sich der Kochlehrling für seine Tat. Er habe wirklich niemanden verletzen wollen, aber leider sei er nach fünf oder sechs Bieren betrunken gewesen und habe den Schachtdeckel wohl auf die FCZ-Fans geworfen.
Es sei auch gut möglich, dass er den FCZ-Fans noch den Mittelfinger gezeigt habe. Genau erinnern könne er sich aber nicht, beteuerte er. Als Fussballfan würde er sich ohnehin nicht bezeichnen. Er sei nur «gelegentlich an einen Match mitgegangen».
Zur Tat kam es im Jahr 2017, nach einem Spiel zwischen dem FC Winterthur und dem FC Zürich. Auf dem Parkdeck über dem Winterthurer Hauptbahnhof löste der angehende Koch einen zwei Kilogramm schweren Schachtdeckel vom Boden und schleuderte ihn in die Tiefe.
Darunter lag das Perron 9, wo gerade die FCZ-Fans in den Extrazug nach Zürich stiegen. Der Schachtdeckel fiel elf Meter tief, direkt auf den Kopf von FCZ-Fan Manuel R.* (31). Der Sekundarlehrer erlitt einen Schädelbruch und landete auf der Intensivstation. Er überlebte, war aber eine Zeit lang nicht arbeitsfähig.
Schachtdeckel-Werfer Enrico F. (23) begründet Tat mit Suff
«Es tut mir echt leid und ich hoffe, dass es ihm weiterhin gutgeht», sagt Enrico F. in seinem Schlusswort. Sein Anwalt war weniger versöhnlich gestimmt und kritisierte, dass sein Mandant völlig zu Unrecht bestraft worden sei.
Das Bezirksgericht Winterthur hatte Lehrling Enrico F. im Juni 2018 zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt (BLICK berichtete). Darin ist auch eine frühere bedingte Strafe von 15 Monaten wegen Drogenhandels enthalten. Weil er den Schachtdeckel während seiner Probezeit warf, soll er diese 15 Monate nun ebenfalls absitzen. Der Anwalt argumentierte, dass sein Mandant «stellvertretend für alle Hooligans» herhalten müsse. «Endlich hat man jemanden gefunden, den man bestrafen kann.»
«Das war pubertierendes Machtgehabe»
Die 7 Jahre Freiheitsstrafe habe es nur wegen des öffentlichen Drucks gegeben. Sein Mandant sei nicht aggressiv, das sei nur ein Moment des Leichtsinns gewesen, sagte der Anwalt weiter. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung sei ausreichend. Dafür solle der Lehrling mit fünf Tagessätzen Geldstrafe bestraft werden. Der Anwalt fordert zudem 10'000 Franken Genugtuung vom Staat, für die erlittene Untersuchungshaft.
Nach Ansicht des Staatsanwaltes ist eine Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung jedoch völlig richtig. Diese Tat sei vollkommen unverhältnismässig gewesen, selbst wenn die FCZ-Fans ihn provoziert hätten. «Das war rein egoistisches, pubertierendes Machtgehabe.» Er fordert, die Freiheitsstrafe sogar noch zu verschärfen. Statt 7 verlangt er gar 9 Jahre Freiheitsstrafe.
Am Freitagnachmittag bestätigte das Obergericht schleisslich das Urteil. Enrico F. wird wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu 7 Jahren Knast verurteilt. (SDA/rad)
*Namen geändert