Für eine Anhörung ausgesprochen hat sich die II. Strafkammer des Obergerichts. Diese hat eine Beschwerde der «Parkhausmörderin» gutgeheissen, wie die «Neue Zürcher Zeitung» am Montag berichtete. Gemäss dem Entscheid, welcher der Nachrichtenagentur sda vorliegt, darf die III. Strafkammer nicht allein aufgrund der Akten über die künftige Massnahme befinden.
Nach Ansicht der II. Strafkammer, die anstelle des abgeschafften Kassationsgerichts die Beschwerde zu behandeln hatte, muss die Behandelbarkeit einer verwahrten Person - sowohl nach altem wie auch nach neuem Recht - regelmässig überprüft werden. Diese Regel sei unabhängig davon anzuwenden, ob sich die «Parkhausmörderin» noch im Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe oder im Verwahrungsvollzug befindet.
Die Frau, die im Frauengefängnis Hindelbank ihre Freiheitsstrafe absitzt, stand letztmals im Februar 2010 dem Obergericht Red und Antwort. Rund einen Monat später entschied dann die III. Strafkammer, die Verwahrung werde nach neuem Recht fortgesetzt. Dagegen wehrte sich die Verurteilte. Im vergangenen Jahr hatten die III. Strafkammer und die Oberstaatsanwaltschaft eine Anhörung abgelehnt.
Hinweise auf positive Veränderung
Für eine erneute Anhörung sprechen laut der II. Strafkammer auch «Hinweise auf positive Veränderung bei der Straftäterin». Die psychische Verfassung der Frau habe sich gemäss Gutachten stabilisiert und sie distanziere sich heute von Gewaltanwendung.
Das Gericht verhehlt allerdings nicht, dass die Kriminalprognose insgesamt nach wie vor ungünstig ausfalle. Dies dürfe aber nicht als Argument gegen eine Therapiefortsetzung verstanden werden, da weitere Fortschritte durchaus realistisch seien.
Allein schon die von den Gutachtern 2013 und in einem ergänzenden Gutachten im März 2014 festgestellten Veränderungen hätten für die III. Strafkammer genügend Anlass gegeben, die Straftäterin im vergangenen Jahr persönlich anzuhören. Dies insbesondere, weil die letzte Anhörung schon fünf Jahre zurückliege.
Zwei Morde, 50 Brände
Die gebürtige Österreicherin sitzt seit mehr als 17 Jahren im Frauengefängnis Hindelbank in Isolationshaft. Sie hatte in den 1990er Jahren im Parkhaus Urania und beim Chinagarten in Zürich zwei Frauen erstochen. Beide Opfer waren ihr zufällig über den Weg gelaufen.
Eine dritte Frau attackierte sie in der Zürcher Altstadt. Das Opfer überlebte schwer verletzt. Zudem hatte sie über 50 Brände gelegt. 2001 hatte sie das Obergericht zu einer lebenslangen Strafe verurteilt und eine Verwahrung angeordnet. (SDA)
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