Das Bezirksgericht Winterthur befasste sich am Montag mit einem sogenannten «Loverboy»-Fall. Hauptbeschuldigter ist ein junger Mann, der ein 12-jähriges Mädchen während zwei Jahren ausbeutete und seinen Freunden «zur Verfügung stellte».
«Loverboys» sind junge Männer, die einem Mädchen zuerst die grosse Liebe vorspielen, um es dann zu manipulieren, auszubeuten und zu missbrauchen. Oft sind die Täter selber noch minderjährig. Der Fall aus Winterthur ist ein drastisches Beispiel dieser Missbrauchs-Form.
Der Angeklagte wies am Montag sämtliche Vorwürfe von sich. «Wir hatten doch Spass», sagte er am Montag vor Gericht. Ihm zufolge sei alles freiwillig gewesen.
Beschuldigter hat Schandtaten gefilmt
«Wenn sie sich gezwungen gefühlt hat, ist das schlimm und tut mir leid», sagte der Hauptbeschuldigte, der unter anderem wegen Menschenhandels angeklagt ist und vier Jahre älter ist als das Opfer. Er habe ihr nie befohlen, mit seinen Freunden Sex zu haben.
Er räumte aber ein, die Szenen gefilmt zu haben, «weil man das ja nicht jeden Tag erlebt». Im Nachhinein bereue er das. Aber damals habe er «der coole Rapper» sein wollen. Er habe einzelne Aufnahmen auch weitergeschickt, um im Mittelpunkt zu stehen.
Eine Beziehung habe er zum zwölfjährigen Mädchen nicht gehabt. Das sei eher so «Freundschaft plus» gewesen, also eine Freundschaft mit Sex. «Ich habe ihr nie einen Grund gegeben, sich in mich zu verlieben.»
Angeklagter schlug Mädchen, wenn sie ihm kein Geld brachte
Ihm sei es sowieso immer nur ums Geld gegangen, das er von ihr verlangt habe. «Wenn sie kein Geld für mich hatte, fühlte ich mich verarscht», sagte er weiter. Dann habe er sie geschlagen. Das seien so «gegenseitige Spielereien» gewesen.
Um ihrem «Freund» Geld geben zu können, stahl das Mädchen seinen Eltern innerhalb von zwei Jahren rund 15'000 Franken. Er zahlte damit Kleider und wollte ein Rap-Video produzieren.
Die heute 17-jährige Geschädigte sieht diese zwei Jahre mit dem Hauptbeschuldigten völlig anders. Das sei durchaus eine Beziehung gewesen, wenn auch keine normale, sagte sie in der Befragung. «Vielleicht war es nur einseitig von mir aus.»
Immer wenn er ihr etwas angetan habe, habe er schadenfreudig «wie ein Psycho» gegrinst. Sie habe sich aber nicht von ihm trennen können, weil es immer auch schöne Momente gegeben habe. «Manchmal streichelte er mir über die Wange. Ich konnte nicht loslassen.»
Mädchen habe doch nur Liebe gewollt
Der Sex mit dem Hauptbeschuldigten sei einvernehmlich gewesen, weil sie ihm auf diese Weise habe nahe sein können. «Mir hätte aber auch eine Umarmung genügt.» Der Sex mit seinen «Bros» hingegen nicht. «Ich habe aber nie etwas gesagt. Ich war eher passiv und das schüchterne Mädchen.» Sie habe doch nur Liebe gewollt.
Ihre Eltern versuchten verzweifelt, ihre Tochter von dem älteren Jugendlichen fernzuhalten. Allerdings half auch nicht, dass sie die Tochter im Zimmer einsperrten. In einem Fall sprang sie sogar aus dem zweiten Stock, um ihren «Freund» zu sehen.
Als sie ihn dann doch irgendwann anzeigte und er verhaftet wurde, war das für sie, «wie wenn mir eine Droge weggenommen wird». Auch heute noch scheint sie Gefühle für ihren Peiniger zu haben. Sie wolle ihn glücklich sehen und wünsche ihm eine Frau, die ihn so liebe, wie sie, sagte sie bei der Befragung.
Dann richtete sie mit einem Lächeln im Gesicht Grüsse an ihn aus. Er sass in der Zeit in einem anderen Saal und sah sich ihre Befragung per Videoübertragung an.
Sechs weitere Männer angeklagt
Vor Gericht stehen neben dem Hauptbeschuldigten auch sechs andere junge Männer – seine «Bros», welche das Mädchen zusammen mit ihm missbraucht haben sollen. Jene, die sich an Sex mit der Zwölfjährigen erinnern wollten, betonten, dass sie «nie Nein gesagt habe».
Die Jugendanwaltschaft fordert für den Hauptbeschuldigten eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Weil er zu Beginn der Taten noch minderjährig war, soll er in eine stationäre Massnahme für junge Erwachsene. Er habe das Mädchen bewusst beherrscht und wie eine Ware benutzt, heisst es in der Anklageschrift.
Seine minderjährigen «Bros» sollen gemäss Anklageschrift bedingte Freiheitsstrafen erhalten. Die volljährigen Freunde sollen mit unbedingten Freiheitsstrafen sowie je zehn Jahren Landesverweis bestraft werden. Der Prozess wird mehrere Tage dauern. Das Urteil wird Anfang Juli eröffnet.
(SDA)