Der Schweizer Shqiprim B.* (24) drückte massiv aufs Gas, verlor die Beherrschung über seinen Mercedes – und verletzte zwei Frauen. Die Polizei nahm den Mann gleich nach dem Crash fest.
Seit diesem Unfall im Zürcher Kreis 9 ist gut ein Jahr vergangen. Am Dienstag wird B. vor dem Bezirksgericht Zürich der Prozess gemacht.
Was dem Elektromonteur konkret zur Last gelegt wird, zeigt nun die Anklageschrift: qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Anderer Meinung ist da Peter Saurer, der Verteidiger des Beschuldigten. Er sagt zu Blick: «Ich will darlegen, dass es zwar eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln war – aber eben keine qualifiziert grobe, also kein Raserdelikt.»
Shqiprim B. verursachte Unfall im Mercedes C63 S-AMG
Nebst diesem umstrittenen Punkt wirft die Staatsanwaltschaft B. aber noch Weiteres vor: mehrfache fahrlässige Körperverletzung. In der Anklageschrift führt der Staatsanwalt aus, wie sich die Dinge aus seiner Sicht an diesem 25. März 2021 abgespielt haben sollen.
Der damals 23-Jährige fährt an diesem Frühlingsabend mit dem schicken Mercedes C63 S-AMG auf der Bernerstrasse in Richtung Stadt Zürich. An einer Ampel auf Höhe der Verzweigung Bernerstrasse/Hermetschloobrücke stoppt er den Boliden. Rechts neben ihm steht ein BMW 330i. Genau dieses Auto habe B. noch vor der Spurverengung überholen wollen, heisst es in der Anklage. Das elektronische Stabilitätsprogramm habe der Beschuldigte absichtlich ausgeschaltet gehabt.
Verteidiger: «lediglich auf 44 bis 50 km/h» beschleunigt
Dann springt die Ampel auf Grün. B. drückt aufs Gas – so fest, dass es zum Unglück kommt: Der junge Mann will lenken, doch da das Stabilitätsprogramm aus ist, bricht das Heck des hochmotorisierten Mercedes aus, so die Anklage. Verteidiger Saurer betont aber, dass es sich deshalb nicht um ein Raserdelikt handle, weil sein Mandant gemäss Gutachten «lediglich auf 44 bis 50 km/h» beschleunigt habe.
Nach dem Lenkmanöver gerät dann das Auto mitten auf der Kreuzung ins Schleudern, heisst es in der Anklage. Es kommt von der Strasse ab und donnert in die Lichtsignalanlage. Schlimmer: Der AMG kollidiert mit einer Joggerin und einer Velofahrerin, die sich auf dem Trottoir befinden. Erst im Graben bleibt das Fahrzeug stehen.
Eine Angefahrene erleidet Schädel-Hirn-Trauma
Die getroffene Fahrradfahrerin hat mit Prellungen an Knie, Sprunggelenk und Hand noch Glück. Schwerer trifft es die Joggerin: Sie erleidet ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma mit einer Rissquetschwunde an der Augenbraue. Dazu auch Prellungen.
Unbeschadet übersteht hingegen der Mercedes-Rowdy den Vorfall, wie es in der Anklageschrift steht. Und auch wenn B. beim Unfall keine Menschen lebensgefährlich verletzt hat, hält der Staatsanwalt fest, dass der Zürcher «das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern auf sich genommen» habe.
Für seine vorgeworfenen Vergehen an besagtem 25. März fordert der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten für Shqiprim B. – bedingt. Als Probezeit werden drei Jahre angesetzt.
* Name geändert