Viermal hat der Mann, der selber in der Medizinbranche arbeitet, versucht, seine Tochter zu töten. Nun hat das Zürcher Obergericht den grausamen Vater wegen mehrfach versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt und damit das Strafmass deutlich verschärft.
Es war im April 2011, als eine Freundin des heute 42-jährigen Pflegefachmannes von ihm schwanger wurde. Im November brachte sie eine Tochter zu früh zur Welt, wobei ihre Beziehung mit ihrem Partner inzwischen alles andere als ideal war. So liebte der Krankenpfleger heimlich eine andere Frau und führte ein Doppelleben. Das neugeborene Kind war ihm im Weg - und musste weg.
Medis per Magensonde verabreicht
Gemäss Anklageschrift startete der Beschuldigte am 4. Dezember 2011 den ersten Mordversuch, indem er im Kantonsspital Winterthur seiner an einer Magensonde angeschlossenen Tochter vier Tabletten Temesta verabreichte. Das Kind geriet in einen akut lebensbedrohlichen Zustand. Es überlebte nur, weil die Ärzte rasch reagierten.
Bereits am 22. Dezember 2011 verübte der Beschuldigte den zweiten Anschlag. In der Wohnung seiner Freundin versetzte er einen Milchschoppen erneut mit vier Tabletten Temesta. Die unwissende Mutter vergiftete darauf ihr eigenes Kind. Das Mädchen musste erneut in Spital und wurde wieder gerettet.
Nur sieben Tage später setzte der Vater zum dritten Versuch an, als er im Kantonsspital Winterthur seiner Tochter einen Vier-Tabletten-Temesta-Milchschoppen verabreichte. Wiederum konnten die Ärzte das Leben des kleinen Babys retten.
Am 17. Januar 2012 folgte der vierte Anschlag, als er seinem Kind erneut vier Tabletten Temesta in den Schoppen mischte. Danach spritzte er seiner Tochter zusätzlich 12 Einheiten Insulin. Und wieder wurde das Mädchen in den Notfall eingeliefert. Diesmal wurden die Mediziner misstrauisch und schalteten die Polizei ein. Diese nahm den Krankenpfleger schliesslich 20. Januar 2012 fest. Seither sitzt er im Gefängnis.
Vater habe Baby nur ins Spital abschieben wollen
Nach zwei Monaten Untersuchungshaft gab der Vater schliesslich zu, seine kleine Tochter vergiftet zu haben. Er bestreitet jedoch, dass er sie töten wollte. Er habe nur Zeit gewinnen und seine Tochter in der Obhut des Spitals halten wollen.
2014 wurde er vom Bezirksgericht Winterthur wegen mehrfachen Mordversuchs zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die erste Instanz verneinte aber einen direkten Vorsatz und ging davon aus, dass der Beschuldigte den Tod seiner Tochter in Kauf genommen habe. Allerdings in skrupelloser Art und Weise. Beide Seiten legten Berufung ein und sahen sich am Freitag vor dem Zürcher Obergericht.
«Ich wollte meine Tochter nie töten», erklärte der Beschuldigte und liess seinen Rechtsanwalt auf einfache Körperverletzungen sowie 30 Monate Gefängnis plädieren. Im schlimmsten Fall wegen schwerer Körperverletzung auf 45 Monate.
Der Verteidiger führte aus, dass sein Klient bei einer wahren Tötungsabsicht andere, wirksamere Mittel wie Morphin hätte einsetzen können. Er hab auch niemals die Dosis der Temesta erhöht.
Obergericht verschärfte das Urteil
Die Staatsanwältin stützte sich dagegen auf ärztliche Berichte ab, wonach sich die Tochter jeweils in einer akut lebensbedrohlichen Situation befunden habe. Die Anklägerin forderte eine hohe Freiheitsstrafe von 17 Jahren.
Das Obergericht folgte in seinem Urteil in weiten Teilen der Staatsanwaltschaft und verschärfte das Winterthurer Urteil. So nahm es in drei Fällen den direkten Vorsatz zu einem Mord an und erhöhte die Strafe auf 16 Jahre. «Das Kind passte nicht in sein Lebenskonzept und er wollte es deswegen töten», erklärte der Gerichtsvorsitzende Daniel Bussmann.
Wegen dessen Geburt wären die Parallelbeziehungen aufgeflogen, sagte er zum Tatmotiv. Zudem hätten dem Täter finanzielle Probleme gedroht. So musste er bereits für ein anderes uneheliches Kind aufkommen. Das Gericht begründete auch den Verzicht auf Morphin mit einem zu grossen Risiko einer Entdeckung.
Vater ging skrupellos vor
Das Obergericht stufte das Vorgehen des Pflegefachmannes als besonders skrupellos ein. Er sei nicht davor zurückgeschreckt, das Leben seines eigenen Kindes auszulöschen. Er sei planmässig, gezielt, hinterhältig und heimtückisch vorgegangen.
Er habe auch auf perfide Weise das Spitalpersonal getäuscht. Da das Obergericht eine Verminderung der Schuldfähigkeit ausschloss, sah es von einer Strafsenkung ab. Es verneinte auch eine tätige Reue des Beschuldigten. (SDA)