Der 48-Jährige hatte vor einem Jahr bei heftigem Wind ein Feuer im Wald angezündet. Die Stadtpolizei Bülach rückte zur Feuerstelle aus, um die Flammen zu löschen und den Sachbearbeiter zu kontrollieren.
Der Beschuldigte habe sich jedoch geweigert, seinen Ausweis zu zeigen, heisst es in der Anklageschrift. Stattdessen habe er argumentiert, dass er keine Person sei, sondern ein Lebewesen.
Und als solches habe er sich nicht an staatliche Vorgaben zu halten, weil es sich dabei um einen Vertrag mit «Personen» handle, zu denen er ja eben nicht zähle. Wegen seiner standhaften Weigerung, seine Identität offenzulegen, holte die Stadtpolizei Bülach schliesslich die Kantonspolizei zur Unterstützung.
Doch auch diesen Polizisten gegenüber wollte er sich nicht ausweisen. Stattdessen versuchte er, davonzurennen, worauf er schliesslich von den Polizisten zu Boden gedrückt wurde.
Die Staatsanwaltschaft will den Staatsverweigerer mit einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 150 Franken bestrafen, dazu soll eine Busse von 450 Franken kommen. Sollte er die Busse nicht bezahlen, müsste der Mann drei Tage ins Gefängnis.
Das Phänomen der Staatsverweigerer wird für Behörden zunehmend zum Problem. Diese Verschwörungstheoretiker sind der festen Ansicht, dass der Staat eine «Holding» und die Polizei eine «Firma» ist. Auflagen oder Gesetze sind ihrer Ansicht nach nichtig.
Für die Behörden bedeutet dies Zusatzaufwand, weil sich diese Menschen oft weigern, ihre Rechnungen zu zahlen. Im Kanton Thurgau beispielsweise kommt es auf den Steuer- und Betreibungsämtern vermehrt zu angespannten Situationen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mussten gar mit baulichen Massnahmen geschützt werden.
Im Kanton Zürich änderten Staatsverweigerer im vergangenen Jahr die Namen einiger Bezirksgerichte in der Google-Anzeige in «Bezirksgerichts AG» um, also in Aktiengesellschaft. Um mit dieser «Klientel» umgehen zu können, bieten Berufsverbände wie etwa der Zürcher Verband der Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten mittlerweile Kurse an.
An Gerichtsprozessen kehren Staatsverweigerer den Richterinnen und Richtern gerne den Rücken zu, weil es den Staat ihrer Ansicht nach ja nicht gibt. Ein Wirt aus der Region Winterthur beispielsweise, der sich nicht an die Corona-Auflagen halten wollte, verliess im Jahr 2022 den Gerichtssaal, um rauchen zu gehen. Nachher ging er - noch vor dem Urteil - nach Hause.
(SDA)