Er tötete den Tunesier Anwar A.
Neun Jahre Knast für Schweizer Fitnesstrainer

Silvan B. (24), der im Dezember 2012 den Tunesier Anwar A. (†30) beim Asylzentrum Embrach erschossen hat, muss für neun Jahre ins Gefängnis. Der Fitnesstrainer machte Notwehr geltend, das Obergericht Zürich ging aber von vorsätzlicher Tötung aus.
Publiziert: 11.09.2015 um 18:54 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 18:28 Uhr
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Diese Fotos von sich und Dragana stellt Silvan B. kurz vor der Tat auf Facebook.
Foto: FACEBOOK

Am Abend des 21. Dezember 2012 tötete Silvan B.* (24) einen Menschen. Beim Asylzentrum Embrach ZH hat er den Tunesier Anwar A.* (†30) aus nur anderthalb Metern Entfernung erschossen. Drei Mal hat er auf den Nordafrikaner gezielt, zwei Kugeln trafen ihn in den Oberkörper.

«Ich wollte niemanden töten», sagte der Fitnesstrainer heute vor dem Obergericht Zürich. Weil er es aber trotzdem getan hat, muss er für neun Jahre hinter Gitter. Das Bezirksgericht Bülach hatte Silvan B. im vergangenen Oktober bereits wegen vorsätzlicher Tötung sowie mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren verurteilt. Staatsanwaltschaft sowie Verteidigung legten damals Berufung ein.

Ist er aus Eifersucht durchgedreht?

Silvan B. hatte am Tatabend seine serbische Freundin Dragana S.* im Durchgangszentrum besucht. Gemäss Anklage begann er mit Anwar A. und seinem Freund Hichem J.* zu streiten, nachdem diese kurz vor Mitternacht plötzlich beim Hinterausgang auftauchten. «Die tunesischen Asylbewerber im Heim haben immer seine Freundin Dragana angemacht und begrabscht. Das hat ihn schrecklich aufgeregt», sagte ein Freund kurz nach der Tat zum BLICK.

Das unbewaffnete Opfer habe sich aggressiv verhalten, räumte der Gerichtsvorsitzende heute ein. Mit zwei Schüssen auf den Oberkörper aus nächster Nähe habe der geübte Schütze aber das Notwehrrecht weit überschritten. Das Obergericht ging von einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren aus. Es senkte aber die Sanktion, da der Beschuldigte nicht direktvorsätzlich gehandelt, sondern den Tod seines Gegners in Kauf genommen habe.

Ebenfalls strafmildernd wirkten sich die anfängliche Notwehrsituation, eine eingeschränkte Schuldfähigkeit im mittleren Grade sowie Geständnis und Reue aus. Ein Gutachten hatte Silvan B. eine akute Belastungsreaktion attestiert. «Das Bezirksgericht Bülach war deutlich zu milde», sagte der Gerichtsvorsitzende und legte zusammen mit seinen beiden Mitrichtern die höhere Strafe von neun Jahren fest. Abgezogen werden 330 bereits abgesessene Tage. (lex/SDA)

* Namen der Redaktion bekannt

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