Er schoss seinem Freund in den Kopf
Mörder fordert Freispruch!

Vor dem Zürcher Obergericht steht heute Freitag ein 41-jähriger Mörder, der sich gegen seine lebenslängliche Freiheitsstrafe und gegen seine Verwahrung wehrt. Der Mann soll 2009 einem ehemaligen Freund in den Kopf geschossen und die Leiche in ein Tobel geworfen haben. Er fordert einen Freispruch. Das Tötungsdelikt sei Blutrache gewesen.
Publiziert: 15.12.2017 um 07:21 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 23:20 Uhr
Der Albaner (40) wehrt sich hier, vor dem Zürcher Obergericht gegen ein Urteil aus dem letzten Jahr. Wegen Mordes wurde der 40-Jährige zu einer lebenslänglichen Haftstrafe plus Verwahrung verurteilt.
Foto: WALTER BIERI

Aussagen wollte der Albaner nicht machen. Er schrieb dem Obergericht aber bereits im November einen Brief. Darin argumentierte der Beschuldigte mit dem Kanun, dem albanischen Prinzip der Blutrache.

Das Opfer sei von jemand anderem getötet worden. Er könne aber nicht sagen von wem, weil sonst seine eigene Familie geschädigt werde. So wollten es die Regeln.

Allerdings dauert das Strafverfahren bereits sieben Jahre. In dieser ganzen Zeit war der Kanun nie ein Thema. Der Staatsanwalt bezeichnete die Blutrache-Theorie denn auch als Schutzbehauptung. Es gebe keine Beweise dafür. Der Mann sei wegen Mordes zu verurteilen.

Das Bezirksgericht Affoltern, das den Albaner im April 2016 wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe plus Verwahrung verurteilte, bezeichnete die Erschiessung als «regelrechte Hinrichtung». Als Grund für die Tat gelten 30'000 Euro Schulden aus Drogengeschäften, die das Opfer beim Täter hatte.

Für sein Urteil glaubte das Bezirksgericht insbesondere der ehemaligen Freundin des Beschuldigten, welche die Erschiessung vom Rücksitz des Autos aus mitverfolgen musste. Sie war auch jahrelang Opfer von schwerer häuslicher Gewalt.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Beschuldigte vor Gericht steht. Er wurde bereits 2010, also kurze Zeit nach der Tat in der Schweiz, in Italien rechtskräftig verurteilt. Das Berufungsschwurgericht Bologna verhängte 22 Jahre Freiheitsstrafe, weil er auch dort an einem Mord beteiligt war. Das dortige Opfer, ein Mann in Parma, starb mit einem Schraubenzieher im Kopf.

Nach dem Schweizer Urteil wird der Mann deshalb wieder nach Italien überführt, wo er den Rest seiner 22 Jahre absitzen muss. Die sieben Jahre, die er nun schon in Zürcher Gefängnissen verbrachte, werden ihm dabei angerechnet.

Nach seinen restlichen Jahren in Italien dürfte er, sofern er auch in der Schweiz rechtskräftig verurteilt wird, wieder hierher gebracht werden. In der Schweiz muss er dann seine lebenslängliche Strafe verbüssen und wird verwahrt. (SDA)

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