Aussagen wollte der Albaner nicht machen. Er schrieb dem Obergericht aber bereits im November einen Brief. Darin argumentierte der Beschuldigte mit dem Kanun, dem albanischen Prinzip der Blutrache.
Das Opfer sei von jemand anderem getötet worden. Er könne aber nicht sagen von wem, weil sonst seine eigene Familie geschädigt werde. So wollten es die Regeln.
Allerdings dauert das Strafverfahren bereits sieben Jahre. In dieser ganzen Zeit war der Kanun nie ein Thema. Der Staatsanwalt bezeichnete die Blutrache-Theorie denn auch als Schutzbehauptung. Es gebe keine Beweise dafür. Der Mann sei wegen Mordes zu verurteilen.
Das Bezirksgericht Affoltern, das den Albaner im April 2016 wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe plus Verwahrung verurteilte, bezeichnete die Erschiessung als «regelrechte Hinrichtung». Als Grund für die Tat gelten 30'000 Euro Schulden aus Drogengeschäften, die das Opfer beim Täter hatte.
Für sein Urteil glaubte das Bezirksgericht insbesondere der ehemaligen Freundin des Beschuldigten, welche die Erschiessung vom Rücksitz des Autos aus mitverfolgen musste. Sie war auch jahrelang Opfer von schwerer häuslicher Gewalt.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Beschuldigte vor Gericht steht. Er wurde bereits 2010, also kurze Zeit nach der Tat in der Schweiz, in Italien rechtskräftig verurteilt. Das Berufungsschwurgericht Bologna verhängte 22 Jahre Freiheitsstrafe, weil er auch dort an einem Mord beteiligt war. Das dortige Opfer, ein Mann in Parma, starb mit einem Schraubenzieher im Kopf.
Nach dem Schweizer Urteil wird der Mann deshalb wieder nach Italien überführt, wo er den Rest seiner 22 Jahre absitzen muss. Die sieben Jahre, die er nun schon in Zürcher Gefängnissen verbrachte, werden ihm dabei angerechnet.
Nach seinen restlichen Jahren in Italien dürfte er, sofern er auch in der Schweiz rechtskräftig verurteilt wird, wieder hierher gebracht werden. In der Schweiz muss er dann seine lebenslängliche Strafe verbüssen und wird verwahrt. (SDA)