Er fuhr in Zürich in eine Menschenmenge
Lambada-Amok (31) bewirbt sein Buch aus dem Knast

Im Februar 2012 fuhr Sascha Campi (31) an der Zürcher Langstrasse in betrunkenem Zustand einen Menschen tot. Im Gefängnis hat er nun seine Leidenschaft fürs Schreiben entdeckt.
Publiziert: 10.05.2018 um 00:15 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 23:09 Uhr
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Erscheint im Herbst beim Basler Münsterverlag: «Vom Fuchs zum Wolf» von Sascha Michael Campi.
Foto: http://smc-books.ch
Georg Nopper

Sascha Campi (31) war ausser Rand und Band. Im Februar 2012 schlug er eine Prostituierte im Streit um die Bezahlung mit einem Schlagstock, setzte sich in seinen goldenen Chrysler M 300 und fuhr vor der Lambada-Bar an der Zürcher Langstrasse in alkoholisiertem Zustand auf der für den Normalverkehr verbotenen Bus-Spur in eine Menschenmenge. Google-Ingenieur Alexander G.* (†39) kam ums Leben, vier weitere Menschen wurden schwer verletzt.

Die Amok-Fahrt bescherte dem arbeitslosen Verkäufer aus Schönenwerd SO eine Gefängnisstrafe von siebeneinhalb Jahren. Wie sich nun zeigt, hat Campi die Zeit gut genutzt. Der Lambada-Amok hat sich zum Schriftsteller gemausert: Auf einer aus dem Knast betriebenen Homepage bewirbt er sein Buch «Vom Fuchs zum Wolf – eine Milieu-Halbweltgeschichte».

Auch einen Verlag hat Campi bereits gefunden. Verleger Manfred Hiefner bestätigt BLICK, dass das Buch im Herbst beim Basler Münsterverlag erscheinen wird.

«Im Gefängnis habe ich sehr viel gelernt»

«Während meiner Zeit im Gefängnis habe ich sehr viel gelernt», schreibt Campi auf seiner Internetseite. Mit dem Buch will er die Ereignisse aufbereiten, die ihn ins Gefängnis brachten. Zudem kritisiert er den Umgang der Behörden und der Medien mit seinem Fall. «Die Wahrheit blieb stets im Dunkeln», schreibt er. «Bis zu diesem Buch.» 

Doch wie kann Campi aus dem Gefängnis heraus überhaupt eine Internetseite betreuen?

Campi hat den grössten Teil seiner Gefängnisstrafe abgesessen und befindet sich derzeit in der Strafanstalt Saxerriet in Salez SG. «Bei der Strafanstalt Saxerriet handelt es sich um eine offene Vollzugsanstalt», sagt der Leiter des St. Galler Amts für Justizvollzug, Joe Keel. «Zwar haben die Insassen keinen Internetzugang. Trotzdem wäre es einem Häftling über eine Drittperson oder im Rahmen des Ausgangs möglich, eine Homepage zu betreiben.»

Es gebe keine Handhabung, dies zu verhindern. Keel: «Es ist nicht verboten, dass ein Häftling eine eigene Homepage betreibt.» 

«Sehr gut aufgearbeitet»: Rechtsanwalt Valentin Landmann schreibt das Vorwort für Sascha Campi.
Foto: Anja Wurm

Das Vorwort des Buches wird laut der Homepage Valentin Landmann schreiben, der Campi teilweise auch als Rechtsanwalt zur Seite gestanden ist. Landmann bestätigt dies gegenüber BLICK und erklärt, Campi habe sich im Strafvollzug sehr gut bewährt. «Er hat die Sache sehr gut aufgearbeitet.»

Trotzdem betont Landmann: «Ich schreibe in meinem Vorwort natürlich auch, dass es sich bei Campis Schilderungen um eine subjektive Wahrnehmung handelt.»

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