Hier betritt Daniel C. das Gericht
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Prozess gegen Nacktfoto-Erpresser beginnt:Hier betritt Daniel C. das Gericht

Er erpresste Finnin (†14) mit Nacktbildern – sie tötete sich
Zürcher Obergericht senkt Freiheitsstrafe für Daniel C. (31)

Der Zürcher Daniel C. (31) veröffentlichte Nacktfotos einer jungen Finnin (†14) auf Porno-Seiten. Sie tötete sich. Er wurde verurteilt und legte Berufung ein. Jetzt hat das Obergericht die Strafe für den Zürcher abgeschwächt.
Publiziert: 16.09.2019 um 15:33 Uhr
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Schickte ihr 27 Nacktfotos: Daniel C. heute vor Gericht.
Foto: Thomas Meier
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Schickte ihr 27 Nacktfotos: Daniel C. heute vor Gericht.
Foto: Thomas Meier

Tina (†14) konnte nicht mehr. Jahrelang es der jungen Finnin psychisch schlecht. Dann lernte sie den Zürcher Daniel C.* (31) im Netz kennen, schickte ihm Nacktbilder. Er erpresste sie. Zu viel für das ohnehin schon gebrechliche Mädchen: Tina tötete sich selbst.

Das Bezirksgericht Uster ZH verurteilte Daniel C. im November 2018 zu 42 Monaten Freiheitsstrafe – aufgeschoben zugunsten einer ambulanten Therapie. C. legte Berufung ein.

Strafe war «zu viel»

Jetzt hat das Obergericht Zürich entschieden: Die ausgehängten 42 Monate seien «zu viel», heisst es am Prozess. Entsprechend senkt die zweite Instanz das Urteil auf 28 Monate Freiheitsstrafe ab. Diese werden weiterhin für eine ambulante Therapie aufgeschoben.

Das Gericht verurteilte C. wegen sexueller Nötigung und sexueller Handlungen mit einem Kind. Der Verurteilte hatte Tina im Jahr 2016 in einem Chat kennengelernt, schickte ihr im Verlaufe der Zeit 27 Nacktbilder von sich.

Er drängte sie dazu, sich zu revanchieren: Tina schickte daraufhin insgesamt elf Bilder von sich. Der Schweizer veröffentlichte diese gegen ihren Willen auf einem Porno-Portal – und löschte sie trotz ihrer Bitten nicht.

Sie schickte ihm Foto mit Messer am Hals

Später drohte er Tina sogar, die Bilder auch ihren Eltern und Freunden zu zeigen, sollte sie ihm nicht neue Aufnahmen schicken oder die Freundschaft abbrechen. Die Bilder löschte C. erst, als sie ihm ein Bild schickte, auf dem es sich ein Messer an den Hals hielt und drohte, sich etwas anzutun. Drei Monate nach dem letzten Kontakt nahm sich Tina schliesslich das Leben. 

Bereits das Bezirksgericht Uster war im November 2018 zum Schluss gekommen, dass es keinen Kausalzusammenhang zwischen den Handlungen des Beschuldigten und dem Tod des Mädchens gebe.

Inhaltlich war das Obergericht am Montag gleicher Meinung. Der Tod der Finnin könne rechtlich nicht mit den Handlungen des Beschuldigten verbunden werden, obwohl es wahrscheinlich einen Zusammenhang gebe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (SDA/hah)

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