Eltern erstochen
20 Jahre für Doppelmörder von Zollikon

Andreas K. (32) tötete seine Eltern mit dem Messer. Wegen mehrfachen Mordes bekommt er eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Wegen seiner Schizophrenie wird sie aufgeschoben zu Gunsten einer stationären Therapie.
Publiziert: 08.07.2016 um 10:42 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 21:09 Uhr
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Eine Nachbarin fand Evangelos K. * († 63)  mit einem Messer im Rücken.
Foto: BLICK
Viktor Dammann

Staatsanwältin Simone Altenburger schilderte an der Verhandlung vor zwei Wochen, wie brutal Andreas K.* (32) seinen Vater († 63) und seine Mutter († 66) mit Messerstichen massakrierte. Aufmerksam hörte sich der Dauerstudent das Schreckliche an – ganz so, als spräche die Anklägerin nicht über ihn, sondern einen Dritten.

Auslöser der Bluttat in Zollikon ZH im Oktober 2014 war ein Streit zwischen dem Vater, einem Privatbanker, und seinem arbeitsscheuen Sohn. Evangelos K. soll seinem Filius nahegelegt haben «zu verreisen». Und wenn er draussen sei, werde er nicht mehr in die Wohnung gelassen.

17 Stiche beim Vater, 40 bei der Mutter

Daraufhin verlor Andreas K. jegliche Kontrolle über sich und stach in der Küche wie von Sinnen auf seine Eltern ein. Beim Vater wurden 17, bei der Mutter 40 Stiche gezählt. In den Schädeln der Opfer steckten noch die abgebrochenen Messerklingen.

Für das Bezirksgericht Meilen ist klar, dass es in beiden Fällen Mord war. Es verurteilte Andreas K. heute zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Diese wird zugunsten einer stationären Therapie aufgeschoben.

Das Gericht ging damit nicht auf die Argumente der Verteidigung ein. Sein Anwalt plädierte beim Tod des Vaters auf fahrlässige Tötung in Notwehrexzess, bei der Mutter auf Totschlag. Andreas K. behauptete, er habe befürchtet, von seinen Eltern umgebracht zu werden.

«Nicht der Sohn hatte Angst vor dem Vater, sondern der Vater vor dem Sohn», sagte aber heute die Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Meilen bei der Urteilseröffnung. Der heute 32-Jährige habe, als er seinen Vater und seine Mutter tötete, mit Wissen und Willen gehandelt. Dass er an Schizophrenie leide, wirke sich aber mildernd auf die Strafe aus.

Zudem sei es Mord und nicht vorsätzliche Tötung, da die Tat eine besonders skrupellose Handlung gewesen sei. Vor allem die Tatumstände qualifizieren die Tat als Mord. «Es ging um die Verfolgung von eigenen Interessen,» sagte die Gerichtspräsidentin. Von Reue könne zudem nicht ausgegangen werden.

Der Beschuldigte, der das Urteil stoisch entgegennahm, befindet sich seit 632 Tagen im vorzeitigen Massnahmenvollzug in einer Klinik für forensische Psychiatrie. Diese Zeit wird ihm angerechnet.

«Er sah sein Luxusleben in Gefahr»

Die Befragung durch die Gerichtspräsidentin vor zwei Wochen zeigte auf, dass Andreas K. wegen Problemen rund zwanzig Mal die Schule gewechselt und verschiedene Studien abgebrochen hatte. Bis zuletzt wurde er von den Eltern unterstützt. Das genoss er: Einmal liess sich Andreas K. mit dem Taxi für 2800 Franken von Amsterdam nach Hause chauf­fieren. Mama zahlte.

«Er sah sein Luxusleben in Gefahr, weil ihn die Eltern nun endgültig rauswerfen wollten», sagte die Staatsanwältin.

Andreas K. hatte schon früher seine Eltern bedroht. Einmal überreichte er dem Vater auf einem Kissen ein Messer und forderte ihn auf, Harakiri zu verüben. Zur Tat wollte sich der Student beim Prozess nicht äussern.

Die Staatsanwaltschaft verlangte zwanzig Jahre Knast wegen mehrfachen Mordes sowie eine stationäre Massnahme wegen seiner Schizophrenie. Das Gericht folgte der Forderung nun in seinem Urteil.

* Name der Redaktion bekannt

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