Frisch renoviert und Sicht auf den See. Mit diesen Argumenten werden auf der Immobilien-Plattform Homegate verschiedene Wohnungen in Richterswil ZH beworben. Die Preise sind marktüblich: 2100 Franken für eine Dreieinhalb-Zimmer-Wohnung, 2400 Franken für eine Viereinhalb-Zimmer-Wohnung.
Doch der Preis ist nicht für alle gleich. Am Ende des Inserats steht: «Hauskatzen und mittlere Hunde sind mit einem pauschalen Zuschlag von Fr. 100.– monatlich erlaubt.» Haustierhalter müssen für ihre Tiere also extra zahlen.
«So ein Inserat ist ein totaler Ärger! So etwas habe ich noch nie erlebt», sagt Michael Töngi, Geschäftsführer des Schweizer Mieterverbands, zu BLICK. «Es sieht so aus, als wolle der Vermieter eine Sonderrendite einfahren.»
«Stärkere Abnutzung»
Die Immobilien-Firma begründet den Tier-Zuschlag auf Anfrage von BLICK hingegen mit der «stärkeren Abnutzung der Wohnung».
Dieser Begründung kann Töngi nicht viel abgewinnen. Denn wenn eine Wohnung übermässig abgenützt wird, muss sowieso der Mieter für diese Kosten aufkommen. Die normale Abnutzung geht zu Lasten des Vermieters.
Natürlich könne der Vermieter gewisse Bedingungen in einem Mietvertrag machen, sagt Töngi. Aber solche individuellen Preisanpassungen seien daneben und rechtlich nicht korrekt. «Wenn eine Familie ein zweites Kind bekommt, kommt ja auch niemand auf die Idee, mehr Miete dafür zu verlangen.» (sas)