Heiko S.* (47) machte den Grossraum Zürich zu seinem Revier. Der dreiste Deutsche betrieb von 2016 bis 2018 im ganzen Kanton diverse illegale Bordelle. Eines nach dem anderen – und mindestens 19. Überall platzierte er Prostituierte. Das Pikante daran: meist in ganz normalen Mietwohnungen. Zu Hochzeiten waren es ein gutes Dutzend gleichzeitig – der Mieter-Schreck erarbeitete sich so in Windeseile seinen Spitznamen Huren-Heiko. Dabei war ihm völlig egal, was die Schweizer Gesetze für das horizontale Gewerbe vorschreiben. Für seine Vergehen sollte er mit einer saftigen Geldstrafe von 9000 Franken büssen. Doch weil er die nicht bezahlen will, muss er am Montag vors Bezirksgericht.
Er oder seine Komplizin mieteten die Sex-Wohnungen an
Denn: Laut Strafbefehl des Statthalteramts Zürich hat Huren-Heiko mehrfach vorsätzlich ohne die nötigen Bewilligungen Salonprostitution betrieben. Dabei ist er mit seiner Partnerin (27), auch einer Deutschen, immer gleich vorgegangen. Entweder er oder die Komplizin mieteten eine Wohnung, um sie offiziell als Familienzuhause zu nutzen. Anschliessend betrieben die beiden in den Räumen Bordelle. Auf Sex-Seiten bewarb das Duo die Dienste der Damen an. Weitere Straftat: Die beiden unterliessen es, die Prostituierten bei der Stadtverwaltung anzumelden.
Damit nicht genug. Im März 2018 schwänzte der Deutsche bereits einen Termin beim Statthalteramt Bülach ZH. Er tauchte unter und wurde anschliessend von der Polizei gesucht. Die fälligen Strafbefehle über 6200 Franken beachtete er nicht. Vielmehr mietete er in Zürich munter die nächste Wohnung und betrieb wieder ein illegales Puff. Auch diese Lokalität musste er dann Hals über Kopf räumen.
Verhaftung und schlechte Laune
Was Huren-Heiko und seine Komplizin seit Mitte letzten Jahres noch so angestellt haben, ist unklar. Ein Lebenszeichen gab es Anfang Woche: Eine Leserreporterin meldete sich bei BLICK und berichtete, dass Heiko S. kurzzeitig von der Polizei verhaftet worden sei. Danach habe er aber den Polizeiposten wieder verlassen dürfen. Und sass im Nachgang mit mehreren Prostituierten auf einer Bank – sichtlich schlecht gelaunt.
Am Montag wird nun das Bezirksgericht darüber befinden, ob die Bussen gegen die beiden illegalen Bordellbetreiber angemessen sind. Heiko S. und seine Partnerin haben Einsprache gegen die Strafbefehle erhoben. Noch ist unklar, ob das deutsche Duo überhaupt zum Gerichtstermin erscheint. Dabei ist die Angelegenheit eigentlich ernst: Schwänzen liegt nicht drin. Wenn die beiden nämlich nicht vor Gericht erscheinen, ist der Strafbefehl rechtskräftig. Egal, ob Huren-Heiko seinen Anwalt vorschickt oder nicht.
* Name bekannt