Das Obergericht verhängte eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 50 Franken. Es stiess damit das Urteil des Bezirksgerichts Winterthur um, das den Mann freigesprochen hatte.
Der Bäcker hatte auf seiner Internetseite eine Videoserie zugänglich gemacht. Darin hiess es, dass eine sich als Juden ausgebende Gruppe Kinder opfere und deren Blut trinke, die Weltherrschaft anstrebe und auch – neben vielem weiterem – für den Zweiten Weltkrieg verantwortlich sei.
Der Bäcker hatte geltend gemacht, dass es um Einzelpersonen gegangen sei, nicht um Juden. «Ich habe in guter Absicht diese Videos publiziert, damit sich die Leute informieren können.» Das Zürcher Obergericht sprach indes von einem üblen Machwerk. Der 62-Jährige habe Diskriminierung und Diffamierung von Juden in Kauf genommen.