Man wartet auf einen Brief oder ein Paket, doch die ersehnte Post trifft einfach nicht ein. Kommt selten vor, aber es passiert – wie vor kurzem im Kanton Zürich. Hier unterschlug ein Briefträger gleich Hunderte Sendungen. Zur eigenen Bereicherung, wie er selber zugab.
Während eines Jahres liess der Mann bis November 2017 auf seinen Touren Postsendungen im Wert von knapp 16'000 Franken mitgehen. Zu Hause öffnete er die Briefe. Wenn er Wertsachen entdeckte, behielt er sie für sich.
Nun wurde er wegen Diebstahls und Verletzung des Post- und Fernmeldegesetzes verurteilt – er war geständig. Das Bundesstrafgericht sprach per Strafbefehl eine hohe Geldstrafe auf Bewährung aus, zusätzlich wurde eine Busse fällig.
Jagd nach Fahrzeugschlüsseln und Gutscheine
Aufgeflogen war der diebische Postbote durch einen Hinweis. Er wurde verhaftet, bei der Hausdurchsuchung kamen Hunderte nicht zugestellte Briefe zum Vorschein. Interessiert hatten den Täter offenbar vor allem Fahrzeugschlüssel, Goldstücke, Hotelgutscheine oder Kinoeintritte.
Bei der Post heisst es auf Anfrage, dass man von diesem Fall Kenntnis habe. Im Detail will man sich dazu nicht äussern. Klar sei, dass man ein solches Verhalten bei den rund 60'000 Mitarbeitenden nicht dulde und gegebenenfalls auch arbeitsrechtliche Schritte prüfe. Zur Vorbeugung verlange man bei einer Bewerbung den Strafregisterauszug. Zudem würden Verdachtsfälle vom postinternen Ermittlungsdienst überprüft. Ob der nun verurteilte Briefträger auch arbeitsrechtlich sanktioniert wurde, liess die Post offen.
Schwierige Suche nach den Empfängern
«Diebstähle sind selten und werden in enger Zusammenarbeit mit den Untersuchungsbehörden verfolgt», hält Post-Sprecherin Nathalie Dérobert Fellay allgemein fest. «Sie werden mit der ganzen Härte des Gesetzes sanktioniert.»
Viele der sichergestellten Gegenstände im Fall des verurteilten Briefträgers aus Zürich konnten keinem Empfänger mehr zugeordnet werden, darunter Gutscheine im Wert von Hunderten Franken, ein DNA-Kit oder etwa ein Penisring im Wert von 15 Franken. Erhebt nach einer öffentlichen Ausschreibung in den nächsten fünf Jahren niemand Anspruch darauf, fallen die Gegenstände in den Besitz des Bundes oder werden vernichtet.