Die miese Masche des Peter S.
So zockte der Miet-Wucherer das Sozialamt ab

Peter S.* (49) vermietet Ekel-Wohnungen im Langstrassenquartier in Zürich – zu horrenden Fantasiepreisen. Am Dienstag verhaftete die Polizei ihn und seine Handlanger (BLICK berichtete). Der Vorwurf: Mietwucher.
Publiziert: 22.10.2015 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 15:33 Uhr
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Peter S. zockte das Sozialamt ab und schickte Schergen auf seine Mieter los, die ohnehin unter miserablen Zuständen wohnten.
Foto: BLICK
Von Michael Sahli

Während die Mieter in Löchern hausen, residiert Peter S. an der Zürcher Goldküste. Er kennt das Sozialhilfegesetz und nutzt die Schlupflöcher eiskalt aus: Das Sozialamt zahlt an eine Wohnung für Randständige im Maximum 1100 Franken. Exakt der Betrag, den S. für eine Ekel-Wohnung verlangt.

Michael Rüegg vom Zürcher Sozialdepartement kennt das: «Viele Vermieter haben ihre Miete einfach dem Maximalbetrag angepasst.»

Es geht noch dreister: Mit dünnen Trennwänden machte Peter S. aus einer grossen Wohnungen mehrere kleine. So kann er den Maximalbetrag von 1100 Franken vom Sozialamt gleich mehrfach einsacken. Dass seine Behausungen teilweise nicht einmal ein Badezimmer haben, interessiert S. nicht.

Immerhin ist das Sozialamt  gegen diese Masche bei anderen Liegenschaften vorgegangen. «Verfügt eine Wohnung nicht über Badezimmer oder Küche, haben wir den Maximalbetrag auf 900 Franken heruntergesetzt», sagt Rüegg. Aber: viele Mieter trauen sich nicht, die Mängel zu melden. Ergo bleiben die Miethaie ungeschoren, das Geld fliesst weiter.

Mithilfe zweier libanesischer Brüder, von denen einer ebenfalls in Haft ist, presste Peter S. seine armen Mieter noch weiter aus. Abwart Ali N.* war auch Geldeintreiber. Ein Mieter berichtet: «Die haben uns jeden Monat Bargeld abgeknöpft. Zusätzlich zur Miete!» Wer die 200 bis 300 Franken nicht zahlte, wurde drangsaliert – oder geschlagen! Unklar ist, ob die Behörden Steuergelder vom Wuchervermieter zurückfordern können. Michael Rüegg vom Sozialdepartement: «Wir warten auf den Ausgang des Strafverfahrens.»

*Namen der Redaktion bekannt

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