Hin und her, gerade und im Zickzack: Eine deutsche Piper drehte über Ostern im Zürcher Unterland ihre Runden. Und das mitten in der Nacht! Die Folge: Viele Zürcher wurden aus dem Schlaf gerissen.
«Es war schrecklich», sagt eine müde Anwohnerin zu BLICK. Sie wurde durch die Piper geweckt, zu laut war der Lärm. «Ich bin Fluglärm gewohnt, aber so ein lauter, schriller Ton geht zu weit. Erst wird man geweckt und kann danach nicht mehr einschlafen.» Ihre Nachbarn wachen ebenfalls auf – überall sei das Licht angegangen, erzählt sie.
Wieso die deutsche Maschine sie aus dem Schlaf reisst, wissen sie nicht. Selbst die Schweizer Flugsicherung Skyguide konnte dazu nichts sagen.
Osterflug war nicht zu vermeiden
Jetzt zeigen BLICK-Recherchen: Das Bundesamt für Landestopografie Swisstopo steckt dahinter. Mittels Luftaufnahmen mit Laserscanning lässt das Amt Daten ermitteln, um Höhenmodelle zu erstellen. Gebraucht werden solche Modelle zum Beispiel für Gefahrenkarten, Raumplanungen und Berechnungen von Hängen.
Zuständig für die Flüge ist die deutsche Firma Milan Geoservice. Und zwar in den Kantonen Schaffhausen, Thurgau, Zug und eben Zürich. Aber wieso ausgerechnet in der Nacht? Und dann auch noch über Ostern?
«Wir fliegen grundsätzlich am Tag, aber nicht in den Einflugsschneisen des Flughafens Zürich. Dort werden diese Scanning-Flüge in der Nacht durchgeführt, um den Flugverkehr nicht zu stören. Wir müssen also nachts fliegen», sagt Ruedi Bösch von Swisstopo zu BLICK.
Um den Lärm so gering wie möglich zu halten, wird in Streifen geflogen und nicht am selben Ort. Wichtig bei den Scanning-Flügen: gutes Wetter und kein Schnee. «Deswegen wird der Zeitpunkt der Flüge jeweils kurzfristig entschieden, immer dann, wenn es vom Wetter her passt. Dass ausgerechnet in der Nacht auf Ostermontag geflogen wurde, ist natürlich ungünstig, war aber leider nicht zu vermeiden», erklärt Bösch.
Nachtflugverbot ist ein Mythos
Geflogen wird noch bis Mai – auch heute Nacht. Denn: Ein Flugverbot für die Nacht gibt es nicht. «Das ist ein Mythos. Denn der Luftraum ist frei, auch in der Nacht. Jede Nacht gibt es Dutzende Flüge über die Schweiz», sagt Urs Holderegger vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) zu BLICK. Was allerdings existiert: ein Start- und Landeverbot am Flughafen Zürich in der Nacht.
Bei Überflügen gilt bei unbewohntem Gebiet eine Mindesthöhe von 150 Metern, über bewohntem Gebiet 300 Metern. Die Laserscanning-Maschinen sind in der Regel in 900 Meter Höhe unterwegs. Also alles im gesetzlichen Rahmen. Und: Am Ende gibts eine schöne Karte. Ein schwacher Trost für die Betroffenen.