Ein Polizeieinsatz in Zürich Oerlikon von vergangenem September hat rechtliche Konsequenzen: Nachdem sich rund fünfzig Personen auf dem Polizeiposten ausziehen mussten, haben fünf Personen Anzeige gegen Polizeivorsteher Richard Wolff eingereicht.
Laut einer Medienmitteilung des «SRF» erstatteten insgesamt vier Frauen und ein Mann Anzeigen, unter anderem wegen Körperverletzung und Nötigung. Neben Richard Wolff (AL) richten sich die Anzeigen gegen den Polizeikommandanten sowie den Einsatzleiter.
Die Anwältin Noëmi Erig, die die Anzeigen der fünf betroffenen Personen verfasst hat, erklärt gegenüber der Redaktion «Schweiz aktuell»: «Es ist für mich klar, dass die Polizei ihre Macht missbrauchte und es für die Leibesvisitationen keine gesetzliche Grundlage gab, deshalb ist der Straftatbestand des Amtsmissbrauchs sowie der Freiheitsberaubung erfüllt.»
«Weder sachdienlich noch effizient»
Die Anzeigen gehen zurück auf den 19. September 2015, als Abtreibungsgegner den bewilligten «Marsch fürs Läbe» in Zürich Oerlikon durchführten. Gleichzeitig sollte eine unbewilligte Gegendemo von Abtreibungsbefürwortern stattfinden, um für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen zu demonstrieren und den Marsch zu stören.
Die Stadtpolizei Zürich führte 100 Personen ab. Rund 50 Demonstranten mussten sich anschliessend auf dem Polizeiposten offenbar aus Sicherheitsgründen ausziehen.
Im Rahmen eines politischen Vorstosses zum Thema erklärte der Stadtrat im November, dass die Leibesvisitationen «weder sachdienlich noch effizient» waren.
Dass nun fünf Personen Strafanzeige eingereicht haben, nimmt Mathias Ninck, Mediensprecher des Sicherheitsdepartements, zur Kenntnis: «Nun warten wir ab, ob es tatsächlich zu einem Verfahren kommt oder nicht».