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Das Opfer hatte keine Ahnung
Kesb-Vormund erschleicht sich über 300'000 Franken

Ein Kesb-Vormund hat sich am Konto seines Schütlings hemmungslos bedient. Über 300'000 Franken veruntreute er. Dafür stand er nun vor Gericht.
Publiziert: 11.01.2021 um 16:26 Uhr
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Aktualisiert: 12.01.2021 um 15:19 Uhr
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Ein von der KESB eingesetzer Vermögensverwalter schröpfte seinen Klienten um mehrere Hunderttausend Franken. Er fingierte Rechnungen, und überwies sich dessen Geld auf sein Privatkonto.
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Dreister gehts nimmer! Ein Rentner, der von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb als Vermögensverwalter für einen betagten Mann eingesetzt wurde, ergaunerte von diesem innert drei Jahre 316'000 Franken.

Der heute 70-jährige Kesb-Beistand hatte unter anderem von 2016 bis 2019 Geld vom Konto seines Klienten auf sein eigenes überwiesen. Um seine Taten zu vertuschen, stellte er gefälschte Rechnungen aus, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.

Und das hörte auch nicht auf, als der betagte Mann im September 2018 verstarb. Im Gegenteil: Der Beistand unterliess mit Absicht, dessen Vorsorgeeinrichtung über den Tod zu informieren. So wurde weiterhin dessen Rente in Höhe von 23'000 Franken ausbezahlt.

Er habe selber Probleme gehabt

Er habe sich mit dem Opfer freundschaftlich verbunden gefühlt und bereue seine Taten, sagte der Kesb-Vormund am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich. Bei der Übernahme des Kesb-Mandats sei er finanziell noch gut dagestanden. Er habe aber über Jahre seinen Bruder finanziell unterstützt.

Ein Rechtsstreit mit einem ehemaligen Mitarbeiter habe ihm zudem finanziell ebenfalls geschadet. Als er in Notlage geriet, habe er sich geschämt, diese offenzulegen – «in der naiven Hoffnung auf ein Wunder».

Hohe kriminelle Energie

Die Richterin am Bezirksgericht hatte aber wenig Mitleid. Das Verhalten des Angeklagten könne «nur noch als skrupel- und pietätlos» betrachtet werden. Die Summe des veruntreuten Geldes sowie die Dauer der Bezüge lasse die Erklärung des vorübergehenden Engpasses unglaubwürdig erscheinen. Das Verhalten des KESB-Beistandes zeuge vielmehr von hoher krimineller Energie.

Der Angeklagte ist geständig und hatte sich eigentlich mit der Staatsanwaltschaft auf einen Deal geeinigt: Eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und das Zurückzahlen des ergaunerten Geldes samt Genugtuung.

Das Bezirksgericht sah aber nicht alle Bedingungen für ein abgekürztes Verfahren erfüllt und wies den Fall an die Staatsanwaltschaft zurück. (fr/SDA)

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