Am Anfang steht ein ekliges Video, ein richtig geschmackloses Filmchen. Ein Esel ist darauf zu sehen. Und Jugendliche. Kurz: Kinder- und Tierpornografie. Das Zeug gilt somit als strafbar. «Jeder hat wahrscheinlich schon geschmacklose Filme und Bilder erhalten», sagt Daniel Kloiber, leitender Staatsanwalt in Zürich. So weit, so schlecht in Zeiten von Facebook, Youtube und Co.
Allerdings machten viele Empfänger des Videos einen verhängnisvollen Klick. Sie löschten nicht, sondern speicherten. Oder, noch schlimmer, leiteten das Zeug im Internet weiter. «Aus Gedankenlosigkeit», wie der Staatsanwalt vermutet. Im Sinne von: «Schau mal, was für Mist es im Netz gibt!» Kloiber: «Das kann jedem passieren. Das sind keine Pädophilen.»
Aber Torheit schützt vor Strafe nicht. Staatsanwalt Kloiber musste die Netzschmutz-Verbreiter verurteilen. Rund 50 Strafbefehle wurden deswegen in den vergangenen Wochen im Kanton Zürich rechtskräftig. SonntagsBlick konnte die Dokumente einsehen. Gegen die Betroffenen wurden Geldstrafen und Bussen verhängt, Verfahrenskosten und Eintrag im Strafregister wegen harter Pornografie kommen hinzu – je nach Fall kostete das 800 bis 1600 Franken – sowie in Zukunft ein gewisser Erklärungsbedarf, warum man eine solche Vorstrafe auf dem Kerbholz hat.
Die Amis sehen alles
Der Hinweis kam aus den USA, vom FBI. Wie die Schweizer Bundespolizei Fedpol auf Anfrage mitteilte, durchleuchten die Amerikaner E-Mail-Konten oder Social Media automatisch nach illegalen Inhalten. Die US-Behörden leiteten vergangenes Jahr rund 9000 solche Meldungen hierher weiter; in 987 Fällen erhärtete sich der Verdacht, die Daten wurden zur Strafverfolgung an die Kantone weitergeleitet.
«Normalerweise gibt es in solchen Fällen eine Hausdurchsuchung», sagt Kloiber. Dies wäre in diesem Fall unverhältnismässig gewesen, die Leute seien aber vorgeladen worden.
Werden Ausländer wegen Pädokriminalität verurteilt, wäre laut Gesetz ein obligatorischer Landesverweis vorgesehen. Kloiber sah in seinen Urteilen jedoch von Ausschaffungen ab.
Lebenslanges Berufsverbot
Und: Seit diesem Jahr müssen Schweizer Gerichte für pädophile Straftäter zwingend ein lebenslanges Berufs- und Tätigkeitsverbot anordnen. Arbeitgeber, Vereine und Behörden können so prüfen, ob ein Bewerber oder Mitarbeiter einem Tätigkeitsverbot unterliegt.
Der Bundesrat setzt damit die Pädophilen-Initiative um. «Seit diesem Jahr müssen solche Fälle obligatorisch vor Gericht. Inklusive öffentlicher Gerichtsverhandlung», sagt Staatsanwalt Kloiber. Darunter fielen eben auch Verurteilungen wegen Facebook-Filmchen.
Der Rat des erfahrenen Strafverfolgers ist darum unmissverständlich: «Solche Videos sofort löschen und dem Absender sagen, dass er nie mehr so einen Seich weiterleiten soll!»