Das gibts nur in Schaffhausen
Strafe für Nicht-Wähler verdoppelt!

Ein Unikum in der Schweiz: In Schaffhausen gibts eine Strafe, für Leute, die nicht an die Urne gehen. Jetzt wird diese verdoppelt.
Publiziert: 17.03.2014 um 11:21 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 04:44 Uhr
Wer nicht an die Urne geht, muss zahlen im Kanton Schaffhausen.
Foto: Keystone

Wer im Kanton Schaffhausen nicht an Wahlen oder Abstimmungen teilnimmt, soll in Zukunft doppelt so viel bezahlen wie bislang. Der Kantonsrat hat am Montag in erster Lesung die Teilrevision des Wahlgesetzes beraten, die eine Erhöhung der Gebühr von 3 auf 6 Franken vorsieht.

Schaffhausen ist der einzige Kanton, der noch eine solche Busse kennt. Seit 1973 müssen Stimmberechtigte, die unentschuldigt einen Wahl- oder Abstimmungstermin versäumen, 3 Franken bezahlen. Davor war es 100 Jahre lang ein Franken.

Im Mai 2012 hatte der Kantonsrat mit 44 zu 6 Stimmen eine Motion von Thomas Hauser (FDP) überwiesen, die verlangte, die Drei-Franken-Gebühr anzuheben und an die Teuerung anzupassen.

Die Regierung hatte eine Verdoppelung der heutigen Gebühr vorgeschlagen. Eine Anpassung an die Teuerung sollte periodisch erfolgen, so dass es jeweils einen geraden Frankenbetrag ergibt.

Entschuldigungs-Gründe neu geregelt

Patrick Strasser (SP) und Markus Müller (SVP) sprachen sich gegen die Erhöhung und gegen die Anpassung an die Teuerung aus. Der Wahlzwang sei gut und funktioniere, die Gebühr zu erhöhen sei unnötig. Auch Thomas Hurter (SVP) sagte, man sei bisher gut gefahren mit der Drei-Franken-Gebühr. Jonas Schönberger (AL) dagegen stellte den Antrag, die Gebühr sogar auf 10 Franken zu erhöhen.

Die Mehrheit des Kantonsrats folgte jedoch dem Vorschlag der Regierung und sprach sich für die Anhebung auf 6 Franken aus. Die Anpassung an die Teuerung lehnte das Parlament dagegen ab.

Mit der Revision des Wahlgesetzes wird auch die Bestimmung zu den Entschuldigungsgründen neu geregelt und deren Zahl reduziert. Als Entschuldigung gilt auch die Rückgabe des Stimmrechtsausweises innert drei Tagen nach dem Urnengang. (SDA)

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