«Chilli's»-Affäre
Puff-Polizist tauschte Infos gegen Sex!

In der «Chilli's»-Affäre bekommt ein weiterer Beamter eine Geldstrafe aufgebrummt, weil er Informationen weitergegeben haben soll – und sich dafür mit Sex bezahlen liess. Dagegen wehrt er sich.
Publiziert: 12.05.2015 um 14:48 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 12:09 Uhr
Im Mittelpunkt der Affäre: Das «Chilli's» an der Zürcher Langstrasse.

In der Affäre um den Nachtclub Chilli's sollen Beamte vertrauliche Informationen weitergegeben, Anzeigen unterlassen und sexuelle Dienstleistungen, Getränke und Essen angenommen haben. Seit November 2013 ermittelt die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft gegen Polizisten der Dienststelle Milieu- und Sexualdelikte. Bereits mehrere Polizisten sind über die Affäre gestolpert.

Jetzt wird bekannt: Der Staatsanwalt sieht in einem weiteren Fall es als erwiesen an, dass sich ein Beamter der Dienststelle Milieu- und Sexualdelikte (MSD) schuldig gemacht hat. Demnach hat B.O.* für Sex vertrauliche Polizei-Informationen weitergegeben. Darum wird er mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 100 Franken bestraft, wie die Oberstaatsanwaltschaft heute mitteilt.

Landmann: «Ganz und gar nicht einverstanden»

«Wir werden gegen diesen Strafbefehl Einsprache erheben und eine gerichtliche Beurteilung verlangen», sagt Valentin Landmann, Anwalt des Beamten, zu Blick.ch. «Wir sind mit diesem Strafbefehl ganz und gar nicht einverstanden.»

Das Verfahren im Zusammenhang mit weiteren Vorwürfen wurde unter Kostenauflage eingestellt, weil der Zugriff oder die Weitergabe der Daten nicht bewiesen werden konnte.

Zwei Verfahren eingestellt

Zwei Beamtinnen kommen dagegen ungeschoren davon. Das Verfahren gegen eine Polizeifunktionärin wegen Begünstigung, Bestechlichkeit, der Vorteilsnahme und des Amtsmissbrauchs wurde eingestellt. Auch sie muss die Kosten aber mehrheitlich bezahlen.

Auch die damalige Chefin der Fachgruppe MSD hat keine Konsequenzen mehr zu fürchten. Das Verfahren gegen sie wegen Begünstigung wurde ebenfalls eingestellt. Ihr war vorgeworfen worden, die strafrechtlichen Verfehlungen eines Polizeibeamten nicht angezeigt oder gemeldet zu haben. Es habe ihr nicht nachgewiesen werden können, dass sie von den Taten des Beamten tatsächlich gewusst hatte.

Damit sind in der «Chilli's»-Affäre noch die Korruptions- und Begünstigungsverfahren gegen zwei ehemalige Polizeifunktionäre hängig. (eg/vik)

*Name der Redaktion bekannt

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