In der Strafanstalt Pöschwies dürfen die Häftlinge Fussball spielen – und teilweise geht es dabei hitzig zu und her. Wie an einem Tag im Mai 2020: Der Guineer Toimu K.* (32) soll dem Schweizer Carlo C.* (23) einen heftigen Kopfstoss verpasst haben.
Das lässt dieser nicht auf sich sitzen, geht nach dem Spiel mit zwei Kollegen zur Zelle von Toimu K., beschimpft ihn rassistisch – und prügelt mit seiner Verstärkung auf ihn ein. Da sieht Toimu K. rot, greift laut Staatsanwalt Adrian Kaegi zu einem Messer mit neun Zentimeter langer Klinge mit Wellenschliff und rammt es dem jungen Mann in den Nacken! Dieser überlebt schwer verletzt.
Verteidiger macht Filmriss wegen Schlägen geltend
Für die Bluttat kommt der Guineer nun am 9. Juli vors Zürcher Bezirksgericht Dielsdorf. Vorwurf: Versuchte vorsätzliche Tötung! Staatsanwalt Kaegi verlangt für Toimu K. acht Jahre Gefängnis und eine Landesverweisung von zwölf Jahren. Der Guineer sass zur Tatzeit wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Drogendelikten im Knast.
Sein Verteidiger Fatih Aslantas sagt: «Zum Tatzeitpunkt hatte Herr K. einen Filmriss, nachdem er von drei Mitinsassen mit Fäusten und einem Stuhl niedergeschlagen worden war.» Nachdem er wieder zu sich gekommen sei, habe er in einer Schockreaktion den Mitinsassen verletzt.
Schweizer stach zwei Franzosen nieder
Blick-Recherchen zeigen: Sein Opfer Carlo C. ist selbst kein Kind von Traurigkeit – und kennt sich mit Messern aus: Er hatte während der Street Parade 2016 beinahe zwei Elsässer getötet.
Der junge Messerstecher hatte im Umfeld der Street Parade zwei Raverinnen belästigt. Eine der Frauen hatte damals dem betrunkenen Belästiger eine saftige Ohrfeige verpasst. Darauf war Carlo C. ausgeflippt und zückte ein Klappmesser. Als die beiden Franzosen sich schützend vor die Frauen stellten, stach er wie von Sinnen auf deren Oberkörper ein. Sie überlebten schwer verletzt.
Nach der unfassbaren Tat hatte er sich von seinen Kollegen filmen lassen und mit seiner Tat geprahlt. Das Zürcher Obergericht verurteilte ihn wegen des zweifachen Tötungsversuches zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe.
* Namen geändert