An diesen Anblick muss man sich erstmal gewöhnen. Völlig verhüllt, schwimmt eine Muslimin durch das Becken des Schwimmbad Geiselweid in Winterthur. Was sie trägt ist keine Neoprenanzug. Die Frau trägt einen Burkini.
Die für das Schwimmen abgewandelte Burka bedeckt den gesamten Körper, nur Gesicht, Hände und Füsse sind unverhüllt. (siehe Box rechts)
«Rückschritt ins 18. Jahrhundert»
«Das ist doch ein Rückschritt ins 18. Jahrhundert», mokiert sich ein älterer Herr im «Landboten». Damals hätten die Frauen auch Ganzkörper-Badeanzüge tragen müssen.
Doch Dave Mischler vom Zürcher Sportamt sieht das anders: «Das ist ein Badekleid und somit vorschriftsgemäss. Wir wollen niemanden diskriminieren und wer sich an die Vorschriften hält, darf das Bad benutzen.»
Den strenggläubigen Musliminnen ist es nicht erlaubt, in einem knappen Badeanzug oder einem Bikini zu schwimmen. Da bleibt nur noch der Burkini. «Uns ist es wichtig, dass die Leute Sport treiben, egal welcher Religion sie angehören», sagt Mischler. Schliesslich herrsche Religionsfreiheit.
Öffnungszeiten nur für Frauen
In der Stadt Zürich geht man sogar noch einen Schritt weiter. Dort erlaubt man nicht nur Burkinis, sondern es gibt spezielle Öffnungszeiten für Frauen, die nur unter ihresgleichen schwimmen wollen. (gca)
Zwar ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein komplett verschleiertes Gesicht ein Integrationshindernis darstellen kann. Gleichzeitig ermögliche es aber diesen Frauen, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen. Ohne Schleier würden sie bloss zu Hause weggeschlossen. (SDA)
Zwar ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein komplett verschleiertes Gesicht ein Integrationshindernis darstellen kann. Gleichzeitig ermögliche es aber diesen Frauen, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen. Ohne Schleier würden sie bloss zu Hause weggeschlossen. (SDA)