Der im Zürcher Seefeld geplante Sexclub kann gebaut werden. Das Bundesgericht hat Beschwerden gegen die vorgesehene Umnutzung bisheriger Büroräumlichkeiten zu 14 Zimmern, einem Barbereich, einer Lounge und einem Wellnessbereich abgewiesen.
Gegen das Bauprojekt im dritten Obergeschoss eines Gebäudes hatten zwei Eigentümer von benachbarten Grundstücken und eine Mieterin Beschwerde eingereicht. Sie beantragten, dass die Baubewilligung für das Vorhaben zu verweigern sei.
Das Bundesgericht stützt in einem am Donnerstag publizierten Urteil den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich. Es hält fest, dass in der entsprechenden Zone ein Sexgewerbe zulässig sei.
Bundesgericht sieht keine Probleme
Für das Quartier gelte ein Mindestwohnanteil von null Prozent. Erst ab einem Wohnanteil von mindestens 50 Prozent sind sexgewerbliche Salons ausgeschlossen.
Das Bundesgericht weist auch die Rügen hinsichtlich der Lärmimmissionen ab. Das Zürcher Baurekursgericht hatte die baurechtliche Bewilligungen mit zusätzlichen Auflagen versehen.
Auch bezüglich der von den Beschwerdeführern geltend gemachten ideellen Immissionen sieht das Bundesgericht keine Probleme. Es hält in seinem Urteil an mehreren Stellen fest, dass aufgrund der auf Diskretion bedachten Kundschaft nicht von einer Zunahme von Immissionen in der Umgebung auszugehen sei. (SDA)