Der Tod eines fünfjährigen Bubs in Zürich gibt auch noch einen Tag nach dem Unglück Rätsel auf. Wie ist das Kind ums Leben gekommen?
Die Polizei fand den bereits leblosen Körper am Mittwoch gegen 8.15 Uhr beim Escher-Wyss-Platz. Die Ermittler gehen von einem Verkehrsunfall aus. Wie Marc Surber von der Stadtpolizei Zürich gegenüber Blick bestätigt, sei ein medizinischer Notfall ausgeschlossen. Genauso wie die Beteiligung eines Trams.
Bub war auf dem Weg in den Kindergarten
Wurde das Kind also von einem Auto oder Lastwagen erfasst? In der Nähe der Unfallstelle befindet sich ein Fussgängerstreifen. Für die Autos gibt es zwei Spuren, die sich wenig später zu einer Spur verengen. Wollte der Bub, der zu Fuss auf dem Weg in den Kindergarten war, hier über den Zebrastreifen gehen, als es zur Pendlerzeit zum tödlichen Unglück kam?
Wie die Stadtpolizei am Donnerstag mitteilt, führten die bisherigen polizeilichen Ermittlungen zu einem Lastwagen und zwei Autos, deren mögliche Verwicklung in den Unfall vertieft geprüft werde. Die entsprechenden Fahrer seien polizeilich befragt worden.
Wussten die Fahrer vom Unfall?
Zum genauen Unfallhergang würden derzeit keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen, so die Polizei weiter. Ob und in welcher Form die Fahrzeuge am Unfall beteiligt waren und ob die Fahrer die Unfallstelle allenfalls im Wissen um den verursachten Unfall verlassen haben, ist ebenfalls Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Auf die Fahrerflucht könnte jedoch hindeuten, dass die Polizei nicht etwa vom Unfallbeteiligten, sondern von einem Passanten alarmiert wurde, der den Fünfjährigen entdeckte.
Die Stadtzürcher Parlamentarierin Sandra Bienek (GLP) kannte das Todesopfer. Ihr eigenes Kind ging mit dem Jungen in den Kindergarten. Den Weg dahin, der über den Escher-Wyss-Platz führt, hält sie für sehr gefährlich.
Fahrerflucht gilt als Straftat
Aufgrund des Zeugenaufrufs hätten sich in der Zwischenzeit mehrere Auskunftspersonen bei der Polizei gemeldet. Diese würden ebenfalls befragt. Die Behörden überprüfen zudem, ob möglicherweise VBZ-Kameras am Escher-Wyss-Platz Licht ins Dunkle bringen können.
Ist es möglich, dass der potenzielle Unfallfahrer gar nicht bemerkt hat, dass er ein Kind erfasst hat? Auch diese Frage ist im Moment Gegenstand von Ermittlungen. Das Forensische Institut ist mit der Spurensicherung beschäftigt. Auch die Zürcher Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen aufgenommen.
In der Schweiz gilt Fahrerflucht als Straftat. Dabei drohen bis zu drei Jahre Knast. Eine Geldstrafe ist das Mindestmass.