Im Jahr 2013 heuerte Sandra B.* (35) ihren Liebhaber (35) an, um ihren Mann Benjamin (40) zu töten. Sie wurde vom Obergericht zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt, der Liebhaber kassierte 13 Jahre. Er protestierte dagegen – für ihn war die Tat kein versuchter Mord – und verlangte eine Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.
Jetzt hat das Bundesgericht entschieden: Beim ursprünglichen Urteil bleibt es. Die Richter in Lausanne bestätigten damit die 13-jährige Freiheitsstrafe. Sie begründen das damit, dass das Zürcher Obergericht aufgrund des Vorgehens und der Beweggründe des Mannes zurecht auf versuchten Mord geschlossen habe. Auch sei das Obergericht bei der Bemessung der Strafdauer korrekt vorgegangen.
Der Verurteilte hatte zusammen mit seinem Bruder den Ehemann seiner Geliebten bei Dunkelheit auf einem Feldweg attackiert. Sie traktierten ihn mit einem Armierungseisen. Der Verurteile fügte dem Opfer mit einem Teppichmesser lebensgefährliche Verletzungen zu. Dieses konnte sich noch nach Hause schleppen und überlebte nur dank sofortiger medizinischer Hilfe.
Die Tat, die aus dem Nichts kam, blieb zunächst rätselhaft. Einen Raubüberfall schloss die Polizei aber von Beginn an aus, da die beiden Maskierten den Mann nicht bestohlen hatten.
Im Zuge der Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass die Ehefrau und deren Liebhaber hinter der Tat standen. Der Bruder wurde bereits rechtskräftig wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt. Die Ehefrau wurde vom Obergericht Zürich zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Auch dieses Urteil ist nach Auskunft des Obergerichts rechtskräftig. (SDA)