Eine Geiselnahme im Sudan wird heute vor dem Bezirksgericht Bülach ZH verhandelt. Hamed F.* (25), einem abgewiesenen Asylbewerber aus Eritrea, wird Abscheuliches vorgeworfen: Er soll in Ostafrika mit seinen Komplizen eine Gruppe Flüchtlinge, die nach Europa wollten, als Geiseln gehalten haben. Die Frauen mussten bis zu acht Wochen Folter, Vergewaltigung und Erpressung ertragen. Weil zwei der Opfer den Geiselnehmer Jahre später in Zürich auf der Strasse erkannten, landet der Fall nun vor einem Schweizer Gericht.
Die beiden Eritreerinnen waren 2015 zusammen mit rund 50 anderen Flüchtlingen unterwegs von Eritrea in Richtung Europa. Nach dem Grenzübertritt in den Sudan wurde die Gruppe von einer Bande Rashaidas überfallen, einem Stamm arabischsprachiger Nomaden.
Vergewaltigt und mit heissen Eisen verbrannt
Sechs Frauen werden in einen Lastwagen verladen und an einen unbekannten Ort gebracht – irgendwo zwischen Sudan, Eritrea und Äthiopien. Es ist der Beginn eines wochenlangen Martyriums, so die Anklageschrift: «Die Opfer wurden im Freien gehalten, auf der heissen Erde, zumeist gefesselt.» Dort seien die sechs Frauen geschlagen und mit Feuerwaffen bedroht worden. Sie wurden mit heissem Wasser verbrüht, andere mit heissen Eisen gebrannt und immer wieder vergewaltigt.
Der Angeklagte sei am dritten Tag der Geiselnahme als Übersetzer dazugekommen. Er habe sich aber auch an den Erpressungen und den Vergewaltigungen beteiligt. Und: Er habe die Angehörigen der Gefangenen am Telefon erpresst, Lösegeld zu zahlen. Ansonsten würden die Gefangenen getötet.
3000 Franken Lösegeld bezahlt
Zwei der Frauen kamen nach sechs bis acht Wochen frei, nachdem ihre Familien in der Heimat jeweils etwa 3000 Franken Lösegeld überwiesen hatten. Das Duo reiste weiter in die Schweiz und begegnete später dem Entführer in Zürich per Zufall auf der Strasse! Der arbeitslose abgewiesene Asylbewerber lebte bis zu einer Verhaftung in einer Notunterkunft im Kanton Zürich.
Welches Strafmass die Staatsanwaltschaft fordert, geht aus der Anklageschrift nicht hervor.
* Name bekannt