Bluttat von Dübendorf ZH
Bezirksgericht steckt Stalker in die kleine Verwahrung

Im Februar 2019 wird die Kita-Mitarbeiterin Karin S. auf einem Parkplatz in Dübendorf ZH getötet. Nun entschied ein Gericht: Der Täter ist nicht schuldfähig und kommt darum in die kleine Verwahrung.
Publiziert: 17.06.2021 um 14:59 Uhr

Der Stalker, der im Februar 2019 in Dübendorf die 29-jährige Karin S. erschlagen hatte, leidet an einer schweren psychischen Störung und ist nicht schuldfähig. Er wird deshalb nicht wegen Mordes verurteilt, sondern kommt in die «kleine Verwahrung», also in eine Therapie hinter Gittern. Dies hat das Bezirksgericht Uster am Donnerstag entschieden.

Der heute 35-Jährige hatte auf einem Parkplatz die Kita-Mitarbeiterin S. erschlagen. Der gelernte Bäcker/Konditor kannte das Opfer von früher und hatte sie vor der Tat jahrelang gestalkt.

Schwere Form des Asperger-Syndroms

Am Morgen des 13. Februar 2019 packte er einen Hammer und eine Kamera ein, fuhr zum Wohnort der Frau und wartete, bis sie aus dem Haus kam. Mehrmals schlug er ihr auf dem Parkplatz neben dem Haus den Hammer auf den Kopf. Dann filmte er das Opfer, riss ihm die Halskette ab und flüchtete.

Der Mann leidet unter einer schweren Form des Asperger-Syndroms und ist deshalb nicht selbstverschuldet schuldunfähig, wie das Bezirksgericht Uster am Donnerstag mitteilte. (cat/SDA)

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