Als eine Tierhalterin, eine alleinstehende Psychologin, ihren Kater Kukeli zum Arzt brachte, war dieser geschockt. Das Tier hatte stark verfilztes Fell, eine Rachen- und Zahnfleischentzündung, Zahnstein und eitrigen Nasenausfluss. Er behielt den Kater von der Rasse «Heilige Birma»in der Klinik und gab ihn der Besitzerin vorerst nicht zurück.
Kurz darauf wurde die Besitzerin wegen Tierrechtsverletzung angezeigt – von Kukelis Züchterin. Die beiden Frauen sind aus ungeklärten Gründen zerstritten.
Eowyn der Mobber
Als die Polizei und das Veterinäramt Zürich daraufhin die Wohnung der Beklagten aufsuchten, gab die Besitzerin an, dass ihr Kater Eowyn Kukeli derart gemobbt habe, dass dieser tagelang nicht unter dem Bett hervorgekommen sei und kaum noch Futter bekommen habe. So erklärte sie sich den hundsmiserablen Zustand von Kukeli.
Diese Aussage bestritt die Beklagte jedoch vor dem Bezirksgericht Meilen, wie die «NZZ» schreibt. Stattdessen sagte sie, dass Kukelis Zustand etwas mit seinem Geburtsgebrechen zu tun habe. Wegen eines verschlossenen Tränenkanals und einer Operation an den Hoden, sei Kukeli körperlich beeinträchtigt sei. Zudem sei sie in der Zeit, bevor sie Kukeli zum Tierarzt brachte, einige Tage nicht zu Hause gewesen sein, was die Pflege der Tiere eingeschränkt habe.
Die Einzelrichterin war von der Fürsorge der Katzenhalterin nicht überzeugt und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 150 Franken. (mrb)