Am frühen Morgen des 30. Dezember 2014 tötete der Bennet S.* (heute 32) in der Villa seiner Eltern in Küsnacht ZH seinen Bekannten A.M.* (†23). Ein Gewaltexzess: Der Galeristensohn war wegen seines Kokain- und Ketaminkonsums in einen psychotischen Zustand mit Wahnvorstellungen geraten. Heute hat das Bezirksgericht Meilen das Urteil gegen ihn eröffnet.
Bennet S. muss 12.5 Jahre wegen vorsätzlicher Tötung, Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Nötigung ins Gefängnis. Einzig im Fall einer versuchten vorsätzlichen Tötung auf Ibiza wurde er freigesprochen. Bis zu seinem Haftantritt bleibt der Angeklagte in Sicherheitshaft.
Richter will nichts von Alien-Geschichte wissen
Das Gericht fällte sein Urteil heute basierend auf den Aussagen von Bennet S. wenige Stunden nach der Tat. Gerichtspräsident Meier: «S. wurde von A.M. in einen Glastisch geschubst worden. Daraufhin kam es zu einem Kampf zwischen den beiden. Auch das Spurenbild lässt auf diesen Hergang schliessen.»
In den ersten Einvernahmen hat S. die Schuld immer wieder auf das Opfer geschoben. Das Gericht glaubte seinen Behauptungen, dass er von dem Opfer gewürgt worden sei, jedoch nicht. Ebenso wenig, dass er sich nach dem Kampf um sein Opfer gekümmert habe. Im Gegenteil: Vielmehr sei S. nach der fatalen Auseinandersetzung duschen gegangen. Seine Amnesie zu dem Vorfall, die S. vor Gericht geltend machte, sei eine Schutzbehauptung.
Das Gericht nimmt Bennet S. auch seine Alien-Geschichte nicht ab. Es glaubt ihm nicht, dass er das Opfer als Ausserirdischen wahrgenommen habe. Dieser Aussage habe es an jeglichem Sinn gemangelt. Zudem habe er dies in den ersten Befragungen auch nicht erwähnt. Erst als ein Gutachter ihn nach solchen Erlebnissen gefragt habe, sei er mit dieser Geschichte gekommen. Deshalb erachtet das Gericht diese Aussage als «nicht als glaubhaft».
Für das Gericht ist deshalb klar: Er wollte den Tod des Opfers. Das habe der Akt der Tötung deutlich gemacht.
Ex-Freundin ist glaubhaft
S. wurde ebenso wegen Vergewaltigung und mehrfacher Nötigung verurteilt. Damit glaubt das Gericht den Ausführung seiner Ex-Freundin. Bennet S. hatte die junge Frau in London brutal vergewaltigt und zuvor mehrmals genötigt.
Nur weil die Frau die Sexualdelikte verspätet angezeigt habe, seien ihre Aussagen nicht falsch. Es gebe plausible Gründe weshalb sie so lange gewartet habe. Das Opfer habe verschiedenen Freundinnen von den Vorfällen erzählt. Bennet S. selbst schrieb ihr später, dass seine Aussetzer ihm leid täten.
Die Anklage hat im Prozess geltend gemacht, dass das Paar nach London ihre Beziehung fortgesetzt habe. Das stimme nicht, sagt das Gericht. Die junge Frau habe die Beziehung kurz danach beendet.
Eine qualifizierte Vergewaltigung sei es, weil S. besonders grausam handelte. Er hat ihr ein Tuch auf das Gesicht gedrückt und sie vergewaltigt. Zudem habe er ihr noch andere Qualen zugefügt.
Die Aussagen der Frau seien auch betreffend der versuchten Tötung auf Ibiza ebenfalls überzeugend gewesen. Doch der Anklagesachverhalt könne damit nicht erstellt werden. Deshalb wurde S. in diesem Punkt freigesprochen.
«Entschuldigung ist nur ein Lippenbekenntnis»
Zum Strafmass nimmt das Gericht wie folgt Stellung: «Er tötete einen langjährigen Freund. Die Tat war äusserst grausam und brutal. Ihm wurde im wahrsten Sinne des Wortes der Schädel eingeschlagen. Der Gutachter attestierte ihm beim Tötungsdelikt eine schwere Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit. Die Tat war nicht geplant sondern erfolgte spontan. Doch er wollte seinen Tod.»
Beim Sexualdelikt sei Bennet S. rabiat und gefühlskalt vorgegangen. Deshalb gebe es keine verminderte Schuldfähigkeit.
Zum Schluss der mehr als einstündigen Urteilsbegründung meinte der Gerichtspräsident: «Von echter Reue kann nicht ansatzweise gesprochen werden. Seine Entschuldigung ist nur ein Lippenbekenntnis.»
Bennet S. muss zudem Genugtuungen zahlen. Die Eltern des toten Freundes, A.M., erhalten 45'000 Franken. An dessen Geschwister muss S. 12'500 Franken bezahlen. Und die Ex-Freundin erhält 18'000 Franken.
Dem Verurteilten wird im Anschluss der Urteileröffnung eine Unterhaltung von 10 Minuten mit seiner Mutter zugesprochen.
Die Verteidigung hat bereits entschieden – sie wird in die Berufung gehen. Der Mediensprecher der Anwälte von Bennet S. nahm kurz nach der Urteilsverkündung Stellung. Er bezeichnete das «harte Urteil als nicht nachvollziehbar».
* Name der Redaktion bekannt