Beiz tischt Muttermilch auf!

WINTERTHUR ZH – «Zürcher Geschnetzeltes à la Muttermilch»: Das soll künftig auf der Speisekarte des Restaurant «Storchen» in Iberg stehen. Und das Gesetz setzt dem keinen Riegel vor.
Publiziert: 16.09.2008 um 13:26 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2018 um 19:25 Uhr

Gaumenfreuden sind bekanntlich Geschmacksache. Doch diese «Bereicherung» auf der Speisekarte des Restaurant «Storchen» in Iberg bei Winterthur mundet seltsam: Der Wirt Hans Locher will Muttermilch auf den «Storchen»-Tisch bringen. So darf der Gast künftig seinen Hunger mit einem Zürcher Geschnetzelten à la Muttermilch stillen oder Suppen mit der speziellen Beilage schlürfen.

Für den «Storchen»-Wirt ist das Kochen mit Muttermilch nichts Anstössiges. «Wir sind alle damit aufgezogen worden. Weshalb sollte Muttermilch jetzt nicht mehr zu unserem Speiseplan gehören?», sagt Hans Locher. Er selber habe schon im privaten Rahmen damit experimentiert und sehr gute Ergebnisse erzielt.

Es schmecke wirklich, versicherte Locher. Muttermilch sei süsslich und viel fetthaltiger als normale Kuhmilch. Und er gibt noch Zusatztipps: Um die Saucen sämig hinzukriegen, sei es wichtig, Rahm darunterzumischen. Zudem müsse man die Milch vor Gebrauch abkochen.

Jetzt will Locher die Muttermilch im Rahmen von mehreren «Aktionswochen» auf die Speisekarte nehmen. Seine «Lieferantinnen» sucht der Wirt per Flugblatt. Gratis müssen die Mütter ihre Milch nicht hergeben. Lukrativ ist das Geschäft aber nicht: Für einen Vier-Deziliter-Becher bezahlt Locher 6.50 Franken. Immerhin blieben die Mütter anonym, versichert Locher.

Kochen in der Gesetzeslücke

Zu einem Verkauf ist es bis jetzt allerdings nicht gekommen. Er habe zwar schon mehrere Reaktionen von Müttern bekommen. «Es ist aber offenbar noch eine Hemmschwelle da, die Milch auch tatsächlich herzugeben.»

Ist Lochers Milchidee denn legal? Laut dem Zürcher Kantonschemiker Rolf Etter gehört der Mensch nämlich nicht zu jenen Säugetieren, deren Produkte man verarbeiten darf. Doch die Sache ist in einer Grauzone.

Konkret verboten ist dies nämlich auch nicht. «Der Mensch ist als Lieferant einfach nicht vorgesehen. Er steht nicht auf der Liste der zulässigen Milchlieferantinnen wie Kühe und Schafe, aber auch nicht auf der Verbotsliste wie beispielsweise Affen und Halbaffen», so Etter.

Etter ist der Meinung, dass das Kochen mit Muttermilch trotzdem gegen das Lebensmittelgesetz verstösst. Der «Storchen»-Wirt lässt sich davon nicht beeindrucken. Man müsse ihm zuerst beweisen, dass er gegen ein Gesetz verstosse. Bis es soweit ist, hofft er auf zahlreiche mutige Spenderinnen. Richtig loslegen könne er nämlich erst, wenn er vier bis fünf Liter beieinander habe. (SDA/spj)

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