«Es ging mir nie aus dem Kopf»
1:27
«Deal» mit Polizist Peter L.«Es ging mir nie aus dem Kopf»

Begünstigung, Urkundenfälschung, Amtsmissbrauch
Uitiker Bschiss-Polizist Peter L. (62) verurteilt

Es waren schwere Vorwürfe: Der Uitiker Dorfpolizist Peter L. (62) soll sich Bussgelder in die eigene Tasche gesteckt haben. Jetzt wurde der 62-Jährige verurteilt. Aber nicht wegen Veruntreuung.
Publiziert: 10.10.2019 um 15:22 Uhr
|
Aktualisiert: 11.10.2019 um 06:42 Uhr
1/11
Gegen den Ex-Gemeindepolizisten Peter L. ermittelte die Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf: Er soll Bussengelder in die eigene Tasche gesteckt haben. Das Verfahren wurde inzwischen eingestellt.
Foto: Flavio Fuoli/ AZ Limmattaler Zeitung
Johannes Hillig

Der Fall sorgte in Uitikon ZH Anfang Jahres für mächtig Wirbel: 22 Jahre lang verkörperte Gemeindepolizist Peter L.* (62) im Zürcher Vorort Recht und Ordnung – bis eine Busse wegen Falschparkens ihn den Job kostete.

Denn die ausgestellte Busse tauchte offenbar nicht offiziell im System auf. Und schnell kam der Verdacht auf, dass sich der 62-Jährige Bussgelder in die eigene Tasche gesteckt haben könnte. Die Zürcher Staatsanwaltschaft schaltete sich ein. Ein Verfahren wurde eröffnet. (BLICK berichtete)

100 Franken bar auf die Hand

Nach dem BLICK-Bericht meldeten sich weitere Opfer des Polizisten. Darunter sogar ein Blau-Fahrer, der gegen 100 Franken auf die Hand, statt einem Alkoholtest und Führerausweisentzug einfach weiterfahren durfte.

Inzwischen sind die Ermittlungen abgeschlossen. Mit dem Ergebnis: Der Ex-Polizist wurde verurteilt. Aber nicht wegen Veruntreuung. Dieses Verfahren wurde per 13. September eingestellt. «Der Verdacht, dass der Beschuldigte (systematisch) Bussen ausgefällt und die bar einkassierten Beträge in seine eigene Tasche gesteckt habe, konnte trotz den getätigten umfangreichen Ermittlungen und Einvernahmen nicht erhärtet werden», sagt Erich Wenzinger von der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft.

Gab Informationen aus Polizeidatenbank weiter

Fein raus ist der 62-Jährige damit aber nicht. Denn die Ermittler hatten ein weiteres Verfahren eröffnet. Und hier wurde L. verurteilt. Wegen mehrfacher Begünstigung in drei Fällen, mehrfacher Urkundenfälschung im Amt in zwei Fällen und wegen Amtsmissbrauchs.

Konkret: L. hatte Bussenquittungen ausgestellt, aber einen tieferen Betrag einkassiert – insgesamt 57 Franken – und vertrauliche Informationen aus einer Polizeidatenbank an einen Dritten weitergegeben. Dafür wurde der Ex-Polizist mit einer bedingten Geldstrafe bestraft, wie Wenzinger erklärt. Und: «Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig.»

Zu diesem Verfahren und der Verurteilung möchte sich L. nicht äussern. Über seinen Anwalt betont er nur: «Ich habe nicht in die eigene Tasche gearbeitet.»

* Name geändert

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?