Babyquäler René Osterwalder
Erster Schritt in die Freiheit

René Osterwalder hat Babys vergewaltigt. Das Gericht wollte ihn für immer einsperren. Nun aber soll er auf die Freiheit vorbereitet werden.
Publiziert: 09.05.2010 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 02:13 Uhr
Von Walter Hauser

René Osterwalder (56) ist die monströseste Figur der jüngeren Schweizer Kriminalgeschichte. Ab 1991 hatte der Millionär zwei Mädchen im Babyalter gequält und seine scheusslichen Verbrechen gefilmt. Seit 16 Jahren sitzt der Software-Entwickler in der Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf ZH – auf unbestimmte Zeit verwahrt, wie das Geschworenengericht 1998 anordnete. Der Babyquäler galt für das Gericht und die Öffentlichkeit als Musterbeispiel eines untherapierbaren Triebtäters, der ein Leben lang hinter Gitter gehört.

Doch jetzt kann der bekannteste Insasse von Pöschwies hoffen. Die Verwahrung könnte aufgehoben und durch eine therapeutische Massnahme im Gefängnis ersetzt werden – mit dem Fernziel, Osterwalder eines Tages in die Freiheit zu entlassen. So empfiehlt es der Luzerner Gerichtspsychiater Andreas Frei. Frei hat Osterwalder im Auftrag des Zürcher Obergerichts über Monate hinweg beobachtet. Die Ergebnisse hat er in einem über 100 Seiten starken Gutachten zusammengefasst. Das Gericht muss periodisch überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Verwahrung weiter gegeben sind. Die Entscheidung fällt voraussichtlich im Sommer.

Gemäss Frei ist Osterwalder inzwischen für eine Behandlung seines krankhaften Sexualtriebs empfänglich. Eine geeignete Therapie könne ihn so weit bringen, dass er nicht mehr als gemeingefährlich einzustufen sei. Osterwalder sei «ein sozial angepasster, grundsätzlich nicht antisozial gesinnter Mensch». Und weiter: «Die Analyse seiner Delikte zeigt, dass der Explorand nicht zu spontanen, unkontrollierten Handlungen und/oder Gewalttaten neigt.»

Osterwalder sei grundsätzlich bereit, sich behandeln zu lassen und habe dies bewiesen. Schliesslich sei auch sein Alter zu berücksichtigen. Der psychiatrisch-psychologische Dienst des zürcherischen Amts für Justizvollzug unter Leitung des Gerichtspsychiaters Frank Urbaniok empfiehlt ebenfalls das Ende der Verwahrung zugunsten von therapeutischen Massnahmen. Ziel auch hier: Hafterleichterung – oder gar Entlassung aus dem Gefängnis.

Zu Osterwalders günstiger Prognose hat laut Gutachten auch beigetragen, dass er sich einer medizinischen Kastration unterzogen hat, sogar zu einer chirurgischen Entmannung bereit wäre. Sex bedeute ihm nichts mehr, auch zu seinem Partner habe er nur eine platonische Beziehung, erklärte er 2009.

Damals wollte er sich mit einem homosexuellen Mithäftling ins Partnerschaftsregister eintragen lassen. Die Behörden lehnten dies ab. Seinen Protest-Hungerstreik gegen diesen Entscheid hat Osterwalder längst abgebrochen.

Sein Anwalt ist zuversichtlich, dass die Richter den Anträgen der Fachleute folgen. «Das ist die Regel», sagt er. Es bedeute ja nicht, dass Osterwalder sofort die Freiheit zurückerlange.

Der Fall
Sommer 1991 René Osterwalder beginnt mit dem sadistischen Missbrauch eines ein- und eines zweijährigen Mädchens.

Januar 1993 Osterwalder wird in Amsterdam verhaftet. 1994 wird er an die Schweiz ausgeliefert.

Mai 1998 Das Zürcher Geschworenengericht verurteilt Osterwalder zu 17 Jahren Zuchthaus und ordnete die Verwahrung auf unbestimmte Zeit an.
Sommer 1991 René Osterwalder beginnt mit dem sadistischen Missbrauch eines ein- und eines zweijährigen Mädchens.

Januar 1993 Osterwalder wird in Amsterdam verhaftet. 1994 wird er an die Schweiz ausgeliefert.

Mai 1998 Das Zürcher Geschworenengericht verurteilt Osterwalder zu 17 Jahren Zuchthaus und ordnete die Verwahrung auf unbestimmte Zeit an.
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