Auf Website hochgeladen
Schwurbel-Bäcker (62) wegen antisemitischer Videos vor Obergericht

Ein Winterthurer Bäcker hat antisemitische Videos geteilt. Heute Freitag muss er sich dafür vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Das Bezirksgericht Winterthur hatte ihn noch vom Vorwurf der Diskriminierung freigesprochen.
Publiziert: 11.10.2024 um 06:38 Uhr
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Aktualisiert: 11.10.2024 um 14:27 Uhr
Ein Bäcker aus Winterthur teilte online antisemitische Videos. Das Bezirksgericht sprach ihn frei, weil dem 62-Jährigen der antisemitische Inhalt nicht bewusst gewesen sein mag. Nun muss das Obergericht entscheiden (Symbolbild).
Foto: Jens Büttner
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der 62-Jährige hatte zwischen 2020 und 2022 insgesamt 18 Videos auf eine Website hochgeladen, die mit Verschwörungstheorien und Vorurteilen über Juden prall gefüllt waren.

Der Zweite Weltkrieg und der Holocaust waren gemäss dieser Videos ein Komplott der Juden. Die nachweislich gefälschten «Protokolle der Weisen von Zion» wurden als echt dargestellt, und Adolf Hitler sei Teil der Familie Rothschild.

Erstellt hatte der Bäcker die Videos nicht selbst. Weil er sie aber hochgeladen und bereitgestellt hatte, sollte er wegen Diskriminierung durch Verbreiten von Ideologien bestraft werden. Die Staatsanwaltschaft verlangte eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 60 Franken.

Die erste Instanz, das Bezirksgericht Winterthur, fand zwar auch, dass die Videos antisemitisch seien. Doch der Richter hatte «erhebliche Zweifel», dass dies dem Beschuldigten bewusst war.

Der Antisemitismus sei in den Videos nicht offen dargestellt. Als Verantwortliche werden nicht «die Juden» genannt, sondern die Chasaren, ein einstiges Nomadenvolk aus Russland. In den Videos werden die Chasaren als Vorfahren der europäischen Juden dargestellt. Die Mitglieder der Familie Rothschild werden dabei als ihre prominentesten Vertreter präsentiert.

Wie am ersten Prozess im Juni 2023 herauskam, musste der 62-Jährige seine Bäckereien inzwischen verkaufen. Dies allerdings nicht wegen der Antisemitismus-Anklage, sondern weil er als «Schwurbelbeck» in die Schlagzeilen geraten war und die Kundschaft fernblieb.

Während der Corona-Pandemie hatte er sich als Massnahmen-Gegner positioniert und in seinen Schaufenstern Stimmung gegen Corona-Impfung und Maskenpflicht gemacht.

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