Auch Gebühr nicht durchsetzbar
Zürich muss Einwegplastik an Veranstaltungen weiter erlauben

Die Stadt Zürich kann Veranstaltern Einwegplastik nicht verbieten. Das Parlament hat am Mittwoch die entsprechende Weisung des Stadtrats akzeptiert. Ein Verbot würde gegen übergeordnetes Recht verstossen.
Publiziert: 08.11.2023 um 21:42 Uhr
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Aktualisiert: 08.11.2023 um 22:40 Uhr
Bei Grossveranstaltungen wie dem Züri Fäscht machen Mehrwegbecher wenig Sinn, findet der Stadtrat. Ein Verbot von Einwegbechern verstosse zudem gegen Bundesrecht. (Archivbild)
Foto: ENNIO LEANZA

Auch eine Gebühr für Plastikbecher sei nicht durchsetzbar, wie der Stadtrat schrieb. Beides würde gegen die Wirtschaftsfreiheit verstossen. Zürich kann sich einen Alleingang nicht erlauben.

Angesichts dieser Klarheit konnte der Gemeinderat nicht viel machen, obwohl er das entsprechende Postulat für ein Verbot in einer früheren Sitzung noch deutlich überwiesen hatte. Er nahm die Weisung einstimmig an.

Bei Grossveranstaltungen wie dem Züri Fäscht sei Mehrweggeschirr auch ökologisch nicht sinnvoll, heisst es in der Weisung. Denn dieses lande in der Regel häufig zu früh im Abfall. Die Stadt verlange aber strenge Abfallkonzepte.

Bei den eigenen Richtlinien schaut die Stadt auf Nachhaltigkeit, wie aus der Weisung weiter hervorgeht. So würden im Gesundheitswesen und den Verpflegungsbetrieben Mehrweggebinde und -instrumente bevorzugt. Ganz weglassen könne man Einwegplastik aber auch hier nicht. (SDA)

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