Wieder ein Femizid mit Vorgeschichte: Trotz Kontakt- und Rayonverbot kreuzte der Türke Serdar K.* (46) am Mittwoch bei seiner Ehefrau Ayla K.* (†30) in Zürich-Altstetten auf und erstach sie. Gegen den mutmasslichen Täter läuft schon seit Juni ein Verfahren – er soll seinem späteren Opfer gedroht haben.
Nicht die einzige Vorwarnung: Erst am Samstag rückte die Polizei wegen eines Streits aus. Im Verlaufe des Mittwochs, also des Tattags, wurde dann das Rayonverbot gegen Serdar K. verhängt.
Es ist leider kein Einzelfall: Im August 2019 tötete Nordmazedonier Ilir B.** (39) seine Ehefrau, obwohl er nach Drohungen mit einem Kontaktverbot belegt worden war.
Claudia Meier (56) wird vom Ex mit dem Tod bedroht
Auch der Partner von Claudia Meier (56) aus Schleinikon ZH ist mit einem Kontaktverbot belegt. Trotzdem fürchtet die Coiffeuse um ihr Leben. «Ich will nicht die nächste Frau sein, die von ihrem Partner getötet wird.»
Der Hintergrund von Meiers Furcht: «Mein Freund hat in der Nacht von Sonntag auf Montag Todesdrohungen gegen mich ausgesprochen.» Bei Meiers Freund handelt es sich um den tunesischen Asylbewerber Yassine B.* (29).
Meier und der Tunesier sind seit viereinhalb Jahren ein Paar. Aber in den letzten Wochen hätten sie und Yassine B. immer wieder Streit gehabt. «Er hat sich wegen seines Drogen- und Alkoholkonsums stark verändert.»
Am Sonntag und Montag eskaliert die Situation. Yassine B. droht ihr: Er werde ihren Kopf kaputtmachen, sagt er ihr per Sprachnachricht. Meier geht zur Polizei. Dort wird vermerkt: «Yassine B. drohte seiner Freundin Claudia Meier per Facebook-Messenger mit dem Tode.» Der Tunesier kassiert ein Kontakt- und Rayonverbot für 14 Tage.
Wie Erich Wenzinger, Sprecher der Zürcher Staatsanwaltschaft, auf Blick-Anfrage sagt, sei Yassine B. am gleichen Tag verhaftet worden. «Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen den Mann eröffnet. Dieses Verfahren wurde inzwischen bereits abgeschlossen, und der Beschuldigte wurde wegen Drohung und Beschimpfung mit Strafbefehl bestraft.» Der Strafbefehl sei noch nicht rechtskräftig. Für Yassine B. gelte die Unschuldsvermutung.
«Mache das auch für die Frau, die am Mittwoch sterben musste»
Im Anschluss an eine staatsanwaltschaftliche Einvernahme sei B. nach zwei Tagen aus der strafprozessualen Haft entlassen und am Mittwoch dem Migrationsamt zugeführt worden, so Wenzinger weiter. Die Freilassung des Tunesiers sei erfolgt, «weil nach der Hafteinvernahme keine Haftgründe mehr vorlagen, nachdem sich der Beschuldigte geständig und reuig gezeigt hatte».
Trotz Rayonverbot hat Meier Angst, dass Yassine B. bei ihr zu Hause oder im Coiffeursalon aufkreuzen könnte. Wenzinger von der Staatsanwaltschaft dazu: «Sollte sich der Beschuldigte nicht an das auferlegte Kontakt- und Rayonverbot halten, soll sich das Opfer sofort über Notruf 117 an die Polizei wenden.»
Claudia Meier sagt, sie habe keine Angst davor, mit ihrem Fall an die Öffentlichkeit zu treten. Sie mache das für alle Frauen, die in einer gleichen Situation sind oder in eine solche geraten könnten. «Auch für die junge Frau, die am Mittwochabend sterben musste.»
* Namen geändert
** Name bekannt