Artikel über Gender-Tag in Schule in Stäfa ZH
Presserats-Beschwerde gegen Blick teilweise gutgeheissen

Eine Rüge vom Presserat für Blick: Es geht um den Gender-Tag an einer Schule in Stäfa ZH. Und um den SVP-Politiker Andreas Glarner.
Publiziert: 07.03.2025 um 14:50 Uhr
|
Aktualisiert: 07.03.2025 um 15:22 Uhr
Andreas Glarner hat Anfang Juni beim Presserat eine Beschwerde eingereicht.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • SVP-Nationalrat Glarner beschwert sich beim Presserat über Blick-Artikel
  • Glarner veröffentlichte Einladungsbrief zu Schul-Thementag auf Twitter (heute X)
  • Presserat gibt Beschwerde teilweise statt, Blick verletzte Ziffer 3
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
RMS_Portrait_AUTOR_250.JPG
Marian NadlerRedaktor News

Am 10. Mai 2023 publizierte Blick auf seiner Website einen Beitrag mit der Überschrift «SVP-Glarner hetzt gegen Gender-Tag an Schule in Stäfa ZH». Im Artikel geht es um einen geplanten, obligatorischen Thementag an der Schule zu Geschlechter- und Gleichstellungsfragen. Der Einladungsbrief wurde von Nationalrat Andreas Glarner auf seinem Twitter-Konto (heute X) veröffentlicht, verbunden mit der Frage «Wer greift durch und entlässt die Schulleitung?».

Bis Ende Mai 2023 wurden auf Blick.ch verschiedene weitere Beiträge zum Post von Glarner veröffentlicht. Blick formulierte in seinen Onlineartikeln Vorwürfe, die aus Sicht des Presserats als schwer bezeichnet werden können. SVP-Nationalrat Andreas Glarner (62) hat am 6. Juni 2023 beim Schweizer Presserat eine Beschwerde gegen Blick respektive Blick.ch eingereicht – mit der Begründung, Blick habe ihn zu den schweren Vorwürfen nicht zu Wort kommen lassen.

Der Presserat hat die Beschwerde Glarners teilweise gutgeheissen. Blick.ch habe mit dem genannten Artikel vom 10. Mai 2023 Ziffer 3 (Anhörung bei schweren Vorwürfen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» dadurch verletzt, dass dieser zu dem darin erhobenen schweren Vorwurf nicht Stellung nehmen konnte, heisst es zur Begründung. Nicht gutgeheissen wird hingegen Glarners Vorwurf einer «Kampagne» gegen ihn. Dass Blick innerhalb kurzer Zeit mehrere Artikel zum Sachverhalt publiziert hat, sei «nicht aussergewöhnlich». 

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?