Aufatmen bei den Angehörigen: Die am 5. Oktober 2019 beim Horror-Crash in Dietikon ZH von einem BMW abgeschossene Mutter (42) und ihre Tochter (4) sind über den Berg. «Die beiden Unfallopfer befinden sich ausser Lebensgefahr», sagt Staatsanwalt Michael Huwiler zu BLICK. Aber: «Sie befinden sich weiter im Spital.» Weitere Angaben macht Huwiler zu den Opfern nicht.
Der 20-jährige Ardian C.* war Anfang Oktober mit seinem Fahrzeug auf der Bernstrasse in Dietikon auf die Gegenfahrbahn geraten und dort frontal mit einem anderen Auto zusammengestossen. Jetzt sitzt er in U-Haft, gegen ihn läuft ein Strafverfahren wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln. Ihm wird vorgeworfen, zuvor «massiv beschleunigt» und den Wagen mit übersetzter Geschwindigkeit gelenkt zu haben.
Den 600-PS-BMW hatte er von Kollegen ausgeliehen. Dieser wiederum hatten den Boliden von einem Autoverleiher ausgeliehen. Gegen den Halter des BMWs wurde jedoch kein Strafverfahren eröffnet. «Mangels Hinweisen auf ein strafbares Verhalten», sagt Staatsanwalt Huwiler.
BMW fiel einen Tag zuvor im Kanton Luzern auf
Derselbe BMW fiel nur einen Tag vor dem Horror-Crash bereits im Kanton Luzern auf. «Der BMW hat mich im 60er sicher mit weit über 100 km/h überholt!», erzählte Zeuge Heinrich Scherer (81) gegenüber BLICK. Doch bis heute habe er nichts von der Staatsanwaltschaft gehört.
Dies, obwohl der Rentner sich das Kennzeichen merken konnte und sich kurz darauf beim Garagisten Beat Peter (50) meldete, der – ausser dem Buchstaben «U» – die gleiche Nummer wie der BMW hat und deshalb schon viele Reklamationen erhielt.
BMW-Halter ist «sehr froh», dass es Opfern besser geht
Der entlastete BMW-Halter gibt über seinen Anwalt eine Erklärung ab: «Er ist sehr froh, dass es der betroffenen Frau und dem Kind wieder besser geht.» Und: Da sein Klient «im gegen den Lenker und allfällige weitere Beteiligte eröffneten Strafverfahren bis heute nicht Partei ist, hat er keine Kenntnis über die näheren Umstände des Unfalles».
Der Anwalt bestätigt hingegen, dass sein Klient «das Fahrzeug einem privaten Bekannten für die Benützung während seinen Ferien ausgeliehen hat». Sein Klient werde sich nun als Privatkläger im eröffneten Strafverfahren konstituieren.
Laut BLICK-Informationen geht es dem BMW-Halter im Moment nicht um eine Klage gegen den BMW-Lenker. Sondern darum, überhaupt Akteneinsicht zu erhalten.
* Name geändert
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